Entscheidung über EU-Gebäuderichtlinie fällt im Dezember

Erstes Winterpaket kommt vor Weihnachten

Das Barlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission. © Ehlerding

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie der EU könnte das erste verabschiedete Gesetz aus dem Winterpaket mit insgesamt acht Verordnungen und Richtlinien werden. Die estnische Präsidentschaft hat jedenfalls den Ehrgeiz, die Richtlinie noch vor Weihnachten über die Bühne zu bringen.

Schon am 8. Dezember könnte die Richtlinie beim Treffen des sogenannten Trilogs mit Vertretern von Europäischem Rat, Parlament und EU-Kommission zu Ende ausgehandelt werden. Beim ersten Treffen Anfang November lagen die Positionen allerdings noch weit auseinander, wie eine Synopse zeigt. Die Richtlinie, die in Brüssel unter dem Kürzel EBPD (Energy Performance of Buildings Directive) läuft, ist die Überarbeitung einer Fassung aus dem Jahr 2010. 

Die deutsche Position ist an einer Stelle ambitioniert: Ein hoher Anteil von Grünstrom im Netz soll nicht dafür genutzt werden können, die Energiebilanz eines Gebäudes schönzurechnen. Andererseits sperrt sich Deutschland gegen eine genaue Ausformulierung der Langfriststrategie für die Gebäudesanierung bis 2050 und ein detailliertes Inspektionsregime für Heizungen.

Begrüßt hatten der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, der Fachverband Gebäude-Klima und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, dass der maßgebliche Ausschuss für Industrie im Europäischen Parlament sich in seinem Kompromisstext darauf geeinigt hatte, die Themen Luftqualität und Lüftung stärker in den Fokus der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz zu rücken. Die Verbände sprachen sich für eine rasche Fortführung des Entscheidungsprozesses im Trilog aus. Nun laufen gerade die Gespräche auf Arbeitsebene über die endgültige Fassung. Danach muss noch das EU-Parlament zustimmen. sue

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