Gültiger Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung

Erste Energieausweise werden ungültig

Nur in Ausnahmefällen ist der aufwändigere Bedarfsausweis Pflicht. © Dena

Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte des Jahres ungültig. Die Ausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. Vorlegen müssen Hauseigentümer der betroffenen Gebäude einen gültigen Energieausweis aber nur dann, wenn sie ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (Dena).

Die Dena empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die Dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der sei wirklich aussagekräftig. Der außerdem verfügbare Verbrauchsausweis lege lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.

Zur Ausstellung eines Bedarfsausweises berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände – sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen, teilt die Dena mit.

Eigentümer haben immer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Nur eine Ausnahme gibt es: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für nicht energetisch sanierte Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das heißt, hier werden in etwa einem Jahr die ersten Ausweise ungültig. Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser benötigen seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. Februar 2002 einen Energieausweis, sodass in diesen Fällen die Energieausweise bereits erneuert worden sind. Quelle: Dena /sue

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.