Bundesförderung für effiziente Gebäude

Erneuter Stopp von Fördermitteln

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde erneut gestoppt. Foto: FrankBoston/stock.adobe.com

Bereits nach wenigen Stunden waren am 20. April die Fördermittel für die Neubauförderung von effizienten Gebäuden mit Energiehausstandard (EH) 40 ausgeschöpft. Der Energieberaterverband GIH sieht durch den erneuten Vertrauensverlust in die Politik einen weiteren Dämpfer für die Akzeptanz der Energiewende im Gebäudesektor.

Jürgen Leppig, Vorsitzender des GIH, wisse von nicht wenigen Mitgliedern seines Verbandes, die aufgrund chaotischer Bedingungen ernsthaft überleben, mit der Energieberatung aufzuhören. „Der Frust sitzt tief. Viele Beratende haben ihren Kunden schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Hoffnung auf Fördergelder für ihre energetisch ambitionierten Neubauten gemacht – nur um sie nun zum zweiten Mal zu enttäuschen.“ Von daher könne er auch gut verstehen, dass manche Kunden sich fragen, ob sie für die erhaltenen Beratungsleistungen überhaupt bezahlen sollen.

Was dringend benötigt werde, sei mehr Transparenz in der Abwicklung von Programmen und mehr Verlässlichkeit vonseiten der Politik, so Leppig weiter. „Nur dann besteht die Chance, das schon mehrfach verspielte Vertrauen in die Förderung des Bundes wiederherzustellen.“ Außerdem sei es unabdingbar, die Förderprozesse endlich zu professionalisieren. „Es kann doch nicht sein, dass im digitalen Zeitalter die Bearbeitung von Standard-Förderanträgen zum Teil mehrere Monate benötigt.“ Oft seien durch Zins- und Baupreiserhöhungen die Fördermittel in dieser Zeit wieder mehr als aufgebraucht.

Was jetzt gilt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) erklärte die „Stufe 1 der neuausgerichteten Neubauförderung“ noch am gleichen Tag für beendet. Am Donnerstag, den 21. April begann sogleich die „Stufe 2“ der staatlichen Förderung, die bis zum 31. Dezember 2022 laufen soll.

Aktuell können bei der KfW Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in dem Programm „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40-Nachhaltigkeit“ gestellt werden. Allerdings gelten für dieses Programm strengere Kriterien: Die Neubauförderung gilt nur noch für Bauvorhaben mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) des Bundesbauministeriums. Um das QNG-Siegel zu erhalten, muss ein Bauvorhaben bestimmte Kriterien in Bezug auf Treibhausgasemissionen, den Primärenergiebedarf im Gebäudelebenszyklus, Schadstoffe in Baumaterialien, Barrierefreiheit und auf die angewendeten Ressourcen erfüllen.

Quelle: GIH / Delia Roscher

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