Das Bundeskabinett hat in seiner letzten ordentlichen Sitzung den Auflagen des Bundesrats zur EnEV-Novelle zugestimmt. Damit ist die Novellierung der Energieeinsparverordnung verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Heizungen, die vor 1985 installiert wurden bis 2015 ausgetauscht werden müssen. Die Änderungen sollen außerdem die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden – zum Beispiel in Immobilienanzeigen und Energieausweisen – für die Verbraucher erhöhen. Sie soll im Sommer 2014 in Kraft treten.
Uli Jungmann erklärt im EnBauSa.de-Online-Jourfixe am 6. November 2013 die Regelung zum Heizungstausch und ebenso weitere Neuerungen gegenüber der aktuellen EnEV von 2009. Die Veranstaltung ist kostenlos, die Teilnehmerzahl ist aber begrenzt. 117pgl