Kategorisierung soll zu mehr Transparenz führen

EnEV 2014 fordert Effizienzklassen im Energieausweis

Energieausweis erhält neues Gesicht. © Dena

Energieausweis: Energieeinsparverordnung EnEV 2014 fordert die Nennung von Effizienzklassen in neuen Ausweisen.

Die Änderungen der Energieeinsparverordnung, die im Sommer 2014 in Kraft treten soll, beinhaltet neben höheren Anforderungen an die Energieeffizienz auch Änderungen beim Energieausweis.

Eingeführt werden die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht, also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse vor, besteht auch keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige.

Außerdem wurde genauer geregelt, wann Mieter die Ausweise sehen müssen. Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise "zugänglich" gemacht werden müssen. Nun muss dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjekts geschehen. Außerdem müssen Käufer oder Mieter den Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt bekommen.

Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis aushängen, wenn er vorliegt. Bei den behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wurde die Aushangpflicht erweitert auf kleinere Gebäude mit mehr als 500 qm ab Inkrafttreten und ab Juli 2015 auf Gebäude mit mehr als 250 qm Nutzfläche. pgl

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