BAFA-Beraterliste geht ab Dezember in der neuen Datenbank auf

Energieberatung wird mit Einheitsliste transparent

Künftig gibt es einheitliche Energieberaterlisten. © Dena

Bislang gibt es viele Listen mit Energieberatern. Das soll sich noch dieses Jahr ändern, die Deutsche Energie-Agentur arbeitet an der Vereinheitlichung der Angebote.

Bislang haben es Verbraucher schwer, die einen qualifizierten Energieberater suchen. Es gibt unterschiedliche Listen von Verbänden und Organisationen. Die Kriterien für die Aufnahme in ein solches Verzeichnis sind für Laien kaum nachzuvollziehen. Ab 15. Dezember 2011 soll es eine einheitliche Liste gegeben, die von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) betreut wird. Die BAFA-Expertenliste wird dann abgeschaltet. Eine Homepage ist dazu bereits online, Eintragungen sind ab 4. Oktober möglich.

Um für Akzeptanz zu sorgen, hat die Dena den Kontakt mit bestehenden Netzwerken gesucht. Bislang sind BAKA, DEN, Energie Experten, EZA Partner, GIH und die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt einbezogen. Aus Sicht von Hans-Dieter Dötterer, im GIH Baden-Württemberg für Technik und Ausbildung verantwortlich, ist die neue Liste der Dena ein sinnvoller Vorstoß. "Es ist ein erster Schritt, um mehr Qualität bei Energieberatungen zu sichern", sagt er im Gespräch mit EnBauSa.de.

Franz Sedlmeier vom Europäischen Verband der Energie- und Umweltschutzberater stört sich dagegen an den hohen Kosten: "Es drängt sich die Frage auf, ob diese Entwicklung nicht dazu dient, die Basis an Energieberatern durch eine 2-Klassengesellschaft auszudünnen und einem elitären Kreis durch hohe Hürden der Qualifizierung das Einkommen zu sichern", so Sedlmeier. GIH-Experte Dötterer hält die geforderte Qualifizierung für notwendig und ist sogar der Meinung, dass die Anforderungen eigentlich noch höher sein müssten. "Es gibt ständig Änderungen im Bereich der Energieeffizienz, da müssen sich die Leute ständig weiterbilden."

Auch mit der Eintragungsgebühr von 150 Euro kann GIH-Fachmann Dötterer leben. Das sei zwar viel, "da sich aber die Spreu vom Weizen trennt, wird der Markt für die eingetragenen Berater größer."

Kritik übt er an der langen Übergangsfrist für BAFA-Berater. Wer bereits jetzt in der BAFA-Liste ist, wird in das künftige Verzeichnis übernommen, wenn er die Berechtigung hat, einen Energieausweis zu erstellen. Erst in zwei Jahren wird bei der Re-Zertfizierung seine Qualifikation überprüft. Es werden dabei auch Bafa-Berater übernommen, die im Moment gar nicht in der Datenbank auftauchen, da sie zu lange keine Beratungen mehr gemacht haben. Man habe hier einen marktgerechten Kompromiss gesucht, begründet dies Romy Reichenberger, Projektleiterin bei der Dena im Gespräch mit EnBauSa.de.

"Ich halte für die Berater aus der Bafa-Liste ein Übergangsfrist von zwei Jahren für zu lang. Wer nicht aktiv ist, muss sich rezertifizieren lassen", fordert Dötterer. Nicht nur das BAFA, sondern auch alle Verbände, die sich am Netzwerk beteiligen sollen einen vereinfachten Zugang für ihre Berater bekommen. Das werde im Moment verhandelt, berichtet Reichenberger. Es gelte sowohl für Energieberater2020 als auch für Enqe, zwei Angebote, die erst seit kurzem online sind.

Der Grund dafür, eine neue Liste zu erstellen waren Mängel bei hocheffizienten Sanierungen und Neubauten, die von der KfW gefördert worden sind. Auf Anraten des Instituts für Energie- und Umweltforschung sollte es statt der bisherigen BAFA-Liste ein Verzeichnis geben, bei dem die Qualifikation besser überprüft wird. Nur wer als Experte auf der Liste aufgeführt ist, darf zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die Baubegleitung und Planung für KfW-Effizienzhäuser der Kategorien 40 und 55 durchführen. Alle anderen Förderprogramme sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Alle, die neu in die Liste wollen, müssen eine Grund- und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Erforderliche Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung 2009. Zusätzlich muss eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung nachgewiesen werden. Auch dazu soll es eine Liste geben.

Hierbei gibt es die zwei Module "Beratung" und "Umsetzung und Planung". Wer das Modul "Beratung" hat, darf Anträge auf Vor-Ort-Beratung stellen. Das Modul "Umsetzung und Planung" ist Voraussetzung für die Antragsberechtigung in den Bundesförderprogrammen "Bauen und Sanieren KfW-Effizienzhaus 40 und 55".

Experten mit einem berufsqualifizierten Hochschulabschluss benötigen 130 Unterrichtseinheiten pro Modul, für alle anderen Personengruppen wie Handwerker oder fachfremde Ingenieure sind 210 Unerrichtseinheiten Pflicht. Es können auch bereits vor längerer Zeit oder jetzt aktuell besuchte Weiterbildungen der üblichen Weiterbildungsinstitutionen vorgelegt werden.

Die Weiterbildungen müssen mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre umfassen. Ihre Praxiserfahrung können Experten für die Vor-Ort-Beratung mit Energieberatungsberichten nachweisen. Für die Planung oder Baubegleitung von Effizienzhäusern 40 oder 55 sind selbst erbrachte Planungsleistungen oder Baubegleitungen für KfW-Effizienzhäuser-40 oder 55 nötig. Wenn ein Experte zu wenig Praxis nachweist, kann er dies durch einen erhöhten Fortbildungsumfang ausgleichen.

Erhalten bleibt die Forderung nach der Unabhängigkeit der Experten. Hier orientiert sich die neue Liste an den bisherigen BAFA-Kriterien. Energieberater dürfen kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben. Als dritter und letzter Schritt der Qualitätssicherung gibt es einen automatischen Plausibilitätscheck sowie Stichproben.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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