Überwiegend positive Reaktionen

Energieberaterkreis wird erweitert

Auch Angestellte von Handwerksbetrieben und Energieversorgern dürfen künftig als Energieberater tätig sein. © Interhyp

Kurz vor Inkrafttreten einer Neuregelung für die Energieberatung in Deutschland hatten die Energieberater selbst noch einmal protestiert. Es hat nichts mehr genutzt: Ab 1. Dezember werden Energieberatungen auch dann staatlich gefördert, wenn die Berater bei einem Energieversorger oder einem Handwerksunternehmen angestellt sind.

Wenn es nach der Zahl der Verbändestimmen geht, war es richtig, den Beraterkreis zu öffnen. So teilt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (SHK) mit: "Im Gebäudebestand liegt die Sanierungsrate auf niedrigem Niveau. Starre Regelungen für die Zulassung von Gebäudeenergieberatern haben bislang verhindert, dass qualifizierte SHK-Unternehmer für eine vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) geförderte Beratung anerkannt wurden. Die Neuregelung ermöglicht die Beratung und Sanierung aus einer Hand. Das kann dem weitestgehend unerschlossenen Sanierungsmarkt von rund 14 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern zugutekommen."

Der Gesetzgeber hatte bisher ausgeschlossen, dass ein SHK-Unternehmer mit Meisterqualifikation und entsprechender Weiterbildung zum Energieberater auf die Zulassungsliste des Bafa kam – dies war Ingenieuren, Architekten oder ausschließlich beratenden Handwerksunternehmern vorbehalten. Auch sollte die Tätigkeit der Energieberatung strikt getrennt sein von der Umsetzung durch die entsprechenden Handwerksunternehmen – nur dann galt das Engagement der Fachleute als förderungswürdig. "Die Politik greift jetzt die seit langem vom Handwerk geführte Argumentation auf, dass das wirtschaftliche Interesse an der Sanierung als wichtiger Antrieb für Beratung und Ausführung gewertet werden kann." Unverändert bleibe die Verpflichtung zur neutralen Beratung, die der Fachunternehmer in jedem Förderantrag unterzeichnet.

Für alle Fachleute offen

Der Verband der Energiewirtschaft BDEW begrüßt die Neuregelung ebenfalls: "Künftig können branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, solange diese die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Erweiterung gelte für die Förderprogramme "Energieberatung für Wohngebäude" (bislang: Vor-Ort-Beratung) und für die "Energieberatung im Mittelstand", informiert der BDEW.

"Beratungen attraktiver gestalten"

Auch das Bafa, das die Mittel ausreicht, steht hinter der Entscheidung – für eine Bundesbehörde allerdings nicht verwunderlich: "Durch die Öffnung wollen wir Energieberatungen für die Verbraucher attraktiver gestalten. Eine qualifizierte Beratung ist schließlich der Schlüssel für wirksame Energieeffizienzmaßnahmen. Die Beratung identifiziert die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht und wo der Einzelne noch effizienter mit Energie umgehen kann", sagte Andreas Obersteller, Präsident des Bafa.

Hauseigentümer und mittelständische Unternehmen können somit aus einem deutlich größeren Angebot an Beratern wählen sowie auch an bestehende Kontakte etwa zu Handwerkern anzuknüpfen. Wie bisher sei jedoch eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert hohen Qualitätsanforderung erforderlich.

Im Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" wird die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen weiterhin freiwillig bleiben, teilt das Bafa mit. Neu ist, dass die Frist für die Ausführung der Energieberatung nach der Bewilligung durch das Bafa auf neun Monate ausgeweitet wird. Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung der Energieberatung durch das BAFA möglich. Zudem sind neben der Bafa-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von zehn der Beratungsausgaben leistet.

"Alles aus einer Hand mag verlockend klingen"

"Mit Sorge" sieht dagegen der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) die Neuregelung (EnBauSa berichtete): "Etwas gegen seit Jahren stagnierende Zahlen bei Wohngebäuden und im Mittelstand zu unternehmen ist aller Ehren wert, die angekündigte Marktöffnung schießt jedoch übers Ziel hinaus und wirft Fragen hinsichtlich der Beratungsneutralität auf", sagt der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands, Jürgen Leppig. Positiv sei aber, dass an einem einheitlichen Berufsbild "Energieberater" gearbeitet werde.

"Dass mehr Energieberatungen für das Gelingen der Energiewende unerlässlich sind steht außer Frage – allerdings funktioniert dies nur mit neutralen Experten", sagte Leppig. Der Bundesvorsitzende bezweifelt, dass sich Neutralität durch eine simple Selbsterklärung, wie jetzt gefordert, aufrecht erhalten lässt: "Kontrollierbare Unabhängigkeitskriterien über Bord zu werfen halte ich für genauso gefährlich wie die Öffnung des Beratungsmarkts für Energieversorger."

"Sanierung und Beratung aus einer Hand mag für Verbraucher einfach und verlockend klingen. Eine unabhängige Beratung mit sachgerechten Umsetzungsvorschlägen kann sie allerdings nicht garantieren", so Leppig. Besonders kritisch sei dies im Fall von Energieversorgungsunternehmen zu sehen, die zudem über Querfinanzierungen den Beratungsmarkt zerstören könnten. Quellen: SHK / BDEW / Bafa / GIH / sue

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