Bafa erkennt Sanierungsfahrplan als Vor-Ort-Beratung an

Energieausweise brauchen neues Kontrollschema

Das Dateischema für Energieausweise hat sich zum 1. Juli geändert. © EnBauSa.de

Der Energieausweis trägt nach wie vor nicht dazu bei, das Bewusstsein für den Energieverbrauch einer Immobilie zu schärfen. Die Aufsichtsbehörden, derzeit das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), sind zur Kontrolle verpflichtet. Dazu haben sie jetzt ein Dateischema entwickelt. 

"Ein wesentliches Hindernis in der nationalen Umsetzung stellt nach wie vor der mangelhafte Vollzug der Regelungen der EnEV in den Bundesländern dar", so die Deutsche Umwelthilfe. Sie hat jährlich bei den zuständigen Behörden und Ministerien nachgefragt, wie die Energieausweise kontrolliert werden. Das Ergebnis war ernüchternd: Kontrollen der Energieausweisausstellung nach Modernisierung oder Fertigstellung eines Gebäudes sowie Kontrollen zu seiner inhaltlichen Richtigkeit und zu Informationspflichten bei der Bewerbung von Immobilien würden in aller Regel nicht durchgeführt, so der Verband.

Die EU fordert aber genau diese Kontrolle. Umgesetzt wurde die Anforderung mit der EnEV 2014. Sie sieht eine dreistufige Kontrolle für Energieausweise sowie eine einstufige Kontrolle für Inspektionsberichte von Klimaanlagen vor. Die elektronischen Kontrollen wurden vom Gesetzgeber übergangsweise an das DIBt übertragen. Die eigentlich zuständigen Bundesländer sahen sich mit dem Aufbau eines Kontrollsystems überfordert.

Neues Format seit Juli Pflicht

Für die elektronische Stichprobenkontrolle von Energieausweisen hat das DIBt zur Jahresmitte ein neues Schema für die XML-Dateien verpflichtend eingeführt. Wer Energieausweise ausstellt, muss die in einem definierten Format an die Kontrollstelle übermitteln, um die Überprüfung zu erleichtern. Seit September 2016 war es möglich, das alte und neue Schema parallel zu verwenden, diese Übergangsfrist ist jetzt vorbei. Ab dem 1. Juli 2017 gelten nur noch Dateien nach dem neuen Schema. Energieausweise mit alten Schemata werden nicht mehr registriert.

Energieberatungssoftware muss auf diese Veränderungen reagieren. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) listet auf Basis einer Umfrage auf, welche Softwarepakete das neue Format unterstützen und was gegebenenfalls ein Update kostet.

In der Umfrage wurde auch erhoben, wie es mit dem gebäudeindviduellen Sanierungsfahrplan aussieht. Seit 1. Juli wird er vom Bafa als Vor-Ort-Beratungsbericht anerkannt. Einige geben an, dass sie erst in den kommenden Monaten nachziehen. Bei anderen wiederum stand der Praxistest durch die Dena zum Zeitpunkt der Umfrage Ende Juni noch aus. pgl

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