"Geltendes Recht wird nur mangelhaft umgesetzt

Energieausweis wird nur selten vorgelegt

Energieausweis wird nur selten vorgezeigt. © Dena

Der Energieausweis wird bei Vermietung und Verkauf einer Wohnung oft nicht vorgelegt, obwohl Makler und Eigentümer dazu verpflichtet sind.

Das Bündnis Energieausweis hat unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen in sechs deutschen Städten durchgeführt. Seit Inkraft­tre­ten der neuen Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV 2014) am 1. Mai 2014 muss bei Ver­kauf, Ver­mie­tung, Ver­pach­tung oder Lea­sing spä­tes­tens bei der Besich­ti­gung ein Ener­gieaus­weis ohne Aufforderung vor­ge­legt oder wäh­rend der Besich­ti­gung deut­lich sicht­bar aus­ge­legt wer­den. Ansons­ten dro­hen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Insgesamt wurden 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Die Ergebnisse der Stichprobe sind enttäuschend. Lediglich acht Ausweise (10,4%) wurden ohne Nachfrage vorgelegt. Insgesamt gab es bei 54 Wohnungen auch auf Nachfrage keinen Energieausweis. Besonders bedenklich scheint dieses Ergebnis, da 72% der besichtigten Wohnungen von Maklern angeboten wurden.

"Die Stichprobe hat gezeigt, dass geltendes Recht bisher nur mangelhaft umgesetzt wird. Insbesondere das Desinteresse der Makler ist bedenklich, da diese als professionelle Unterstützung für die Vermietung und Verkauf engagiert werden", so Lukas Siebenkosten, Bundesdirektor DMB.

Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bei den 16 zuständigen Landesministerien im Frühjahr 2014 ergab, dass bislang nur Thüringen eine Behörde zur Sicherstellung der neuen Informationspflichten am Immobilienmarkt benannt hat. Für die Dauer von bis zu sieben Jahren haben die für den Vollzug der Energieeinsparverordnung verantwortlichen Länder ihre Kontrollpflichten an das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen. Dem Institut obliegt derzeit die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen in einem "statistisch signifikanten Prozentanteil" durchzuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kontrollen auf Validitätsprüfungen von Eingabe-Gebäudedaten. Eine inhaltliche Überprüfung der Energieausweise auf Korrektheit ist genau so wenig vorgesehen wie die Überwachung der neuen Vorlagepflichten bei Wohnungsbesichtigungen.

"Die zuständigen Länderressorts sind aufgefordert, die Kontrollstellen umgehend einzurichten und Verstöße gegen die neuen Informationsrechte der Verbraucher konsequent zu ahnden. Eines der Ziele der EnEV, dem Energieausweis als wirkungsvolles Marktinstrument für energetisch hochwertigen Wohnraum zu verhelfen, ist derzeit verfehlt", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das Bündnis Energieausweis fordert Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf, eine effektive Umsetzung der gesetzlichen Regelung sicherzustellen und die Landesbehörden bei dem Aufbau eines Kontrollsystems zu unterstützen. Der mangelnde Durchsetzungswille gehe hier zu Lasten des Klimaschutzes und der Verbraucher. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (Deneff) "Wir wünschen uns, dass die öffentlichen Verwaltungen mehr Interesse demonstrieren, dass der Energieausweis als bedeutsames Hilfsmittel Mieter und Hauskäufer davor schützt, unwissentlich Heizkostenschleudern zu beziehen. Länder wie Dänemark haben längst unbürokratische Online-Verfahren dafür etabliert. Die Bundesregierung könnte eine solche Lösung ländereinheitlich vorantreiben."

Die Bündnispartner begrüßen ausdrücklich die neue Vorlagepflicht bei Wohnungsbesichtigungen. Besonders in angespannten Wohnungslagen hatte eine Nachfrage nicht selten eine Absage für die besichtigte Wohnung zur Folge. Dennoch wird durch die bisherige Rechtslage das Potential des Instruments Energieausweis nicht ausgeschöpft. Die Vorlagepflicht verbessert zwar die Transparenz für die Mieter und Kaufinteressenten. Mithilfe des Energieausweises können sie den energetischen Zustand der besichtigten Wohnung besser einschätzen.

Die Vorlage allein gewährleistet aber noch keine Vergleichbarkeit. "Hier wurde ein guter Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht, denn vollumfängliche Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander vergleichbar sind", sagte Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, "deswegen fordern wir einen Energieausweis, der vergleichbare Ergebnisse zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes liefert und rechtlich belastbar ist. Das bedeutet für uns die Abkehr vom Dualismus des Verbrauchs- und Bedarfsausweises und ein einheitliches Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis." Quelle: Bündnis Energieauswies / pgl

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