Vermittlungsausschuss setzt Arbeitsgruppe ein

Einigung zur Steuerförderung steht im November an

Verbände wollen auch Einzelmaßnahmen in der Sanierung steuerlich fördern lassen. © Berres

Noch im November sollen im Vermittlungsausschuss konkrete Ergebnisse zur Steuerförderung bei der Gebäudesanierung vorliegen.

Bei einem ersten Termin des Vermittlungsausschusses zur Einführung der Steuerförderung in der Gebäudesanierung ist es zu keiner Einigung gekommen. Das berichtete der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller auf dem "Forum Zukunft Altbau" in Stuttgart. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, sie soll bis 22. November 2011 konkrete Ergebnisse vorlegen. Untersteller rechnet mit einer Einigung: "Beim Streit geht es nicht um das Ob sondern um die Verteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern."

In der Sache geht es zum einen darum, wer die erwarteten Steuerausfälle schultern soll. Sie werden auf 900 Millionen Euro beziffert. Sie werden jedoch zumindest teilweise durch Steuereinnahmen wieder ausgeglichen, die durch Umsätze bei Handwerkern anfallen. Neben der Verteilung der Kosten ist aber auch die Ausgestaltung des Gesetzes noch in der Debatte. So haben die Länder auch kritisiert, dass die jetzige Abschreibung Mehrverdiener begünstige. Außerdem käme sie Mietern nicht zugute. Verbände der Heizungsbranche hatten zudem gefordert, dass auch Einzelmaßnahmen in die Förderung aufgenommen werden.

Die Bundesregierung hatte vor der Sommerpause ein Gesetz vorgelegt, das vorsah, Maßnahmen der Gebäudesanierung besser steuerlich absetzbar zu machen. Damit kam die Regierung einer Forderung zahlreicher Umweltschutzverbände sowie der Immobilien- und Baubranche nach. Der Bundesrat hatte das Gesetz wegen einer zu einseitigen Belastung der Länder abgelehnt. pgl

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