Regierung plant Erleichterungen ohne Details zu nennen

Einbau von Ladestellen soll einfacher werden

In Mehrfamilienhäusern fällt es Eigentümergemeinschaften oft schwer, sich auf einen Ladepunkt zu einigen. © Ehlerding

Beim Diesel-Gipfel am Mittwoch hat die Bundesregierung angekündigt, in der nächsten Legislaturperiode ein flächendeckendes Netz von 50.000 Ladestationen für Elektroautos zu schaffen. Der Ausbau privater Ladepunkte soll durch Änderungen im Wohnungseigentumsrecht erleichtert werden. Wie genau, steht aber noch nicht fest.

In der Erklärung zum "Nationalen Forum Diesel" bleibt es bei der Ankündigung, Erleichterungen zu schaffen. Einen Gesetzesentwurf mit genaueren Vorschlägen hatte der Bundesrat bereits im September 2016 beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Zustimmung der Wohnungseigentümer für die Errichtung eines Ladepunktes in einem Mehrfamilienhaus entbehrlich ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Ladesäule besteht und die Eigenart der Wohnanlage durch die bauliche Maßnahme nicht geändert wird.

"Die Bundesregierung begrüßt das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel ausdrücklich", teilt die Sprecherin des Bundesjustizministeriums, Diana Spikowius, auf Nachfrage von EnBauSa.de mit. In einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Neuregelungen habe die Bundesregierung jedoch fachliche Bedenken mitgeteilt. "Es erscheint nicht gesichert, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich die angestrebten Wirkungen entfalten", sagt Spikowius.

Dies sei der Grund, warum die Bundesregierung zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eigene Vorschläge zur Änderung des Mietrechts und des Wohneigentumsgesetzes zu machen will, um bauliche Veränderungen für die Elektromobilität zur erleichterten. „Zu diesen Vorschlägen befinden sich die beteiligten Kreise der Bundesregierung derzeit noch in Beratung“, sagt Spikowius.

Im sogenannten Winterpaket der EU steht in der Richtlinie für die Gebäudeeffizienz, dass alle Nicht-Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen ab 2025 die Möglichkeit zum Laden von Elektroautos bieten müssen. Das soll für neue Gebäude und solche gelten, die grundlegend saniert werden. Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen sollen möglich sein. In neuen Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen und Wohngebäuden, die einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden, sollen Vorverkabelungen vorgenommen werden, die die Errichtung von Ladepunkten ermöglichen. Die Richtlinie wird frühestens 2018 beschlossen. von Susanne Ehlerding

 

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