Plattform EE BW kritisiert Baden-Württembergs Novelle des Klimaschutzgesetzes

Ehrgeizigeres Zwischenziel für reduzierte Treibhausgase erwartet

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mitunter sollen die Treibhausgas-Emissionen um 42 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden. Zu wenig ambitioniert sei das Gesetz, kritisiert Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW).

„Der Gesetzesvorschlag enthält gute und wichtige Ansätze für mehr Klimaschutz in Baden-Württemberg. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für die größeren Städte und Gemeinden und die solare Überdachung von neuen Parkplätzen sind Meilensteine“, sagt Dürr-Pucher. Insgesamt sei die vorgesehene Reduzierung der Treibhausgase deutlich zu gering ausgefallen. Laut Dürr-Pucher müsse das baden-württembergische Zwischenziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 festgelegt werden. Dann würde das Land den Anforderungen der Pariser Klimaschutzvereinbarung halbwegs gerecht werden. Zudem sollten verbindliche Ausbaumengen für alle erneuerbare Energien in das Gesetz aufgenommen werden, fordert Dürr-Pucher.

IEKK ist das Arbeitsprogramm für kommende Jahre

Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen, komme dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes (IEKK) eine besondere Bedeutung zu. Es bildet für die Plattform, die Dachorganisation der Verbände, Unternehmen und Forschungsinstitute aus der Erneuerbaren-Energien-Branche in Baden-Württemberg ist, das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre. Auch hier bestehe noch Handlungsbedarf, ergänzt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform EE BW. „Vor über einem Jahr wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess über 400 konkrete Vorschläge für das IEKK gesammelt und bewertet. Es ist höchste Zeit, dass daraus direkt nach der Sommerpause ein verbindliches Maßnahmenpaket geschnürt und mit dem Gesetz in Kraft gesetzt wird.“

Die Plattform ist der Auffassung, dass es auch unterhalb der Landesebene verantwortliche Akteure brauche, die den Klimaschutz voranbringen, weshalb sie froh ist über die vorgesehene generelle Verfahrensbeteiligung der Regierungspräsidien als Klimaschutzverwaltung. Gleichzeitig müssten auch innerhalb der Landratsämter Strukturen aufgebaut werden, die mit eigenem Personal das Thema Klimaschutz besetzen und den Ausbau erneuerbarer Energien in den jeweiligen Planungsverfahren vorantreiben. „Wir erleben, dass einige Behördenvertreter durch kurzsichtiges Verwaltungshandeln Investitionen in Erneuerbare Energien verhindern und dem Klimaschutz damit einen Bärendienst erweisen“, sagt Pöter. „Der Aufbau einer echten Klimaschutzverwaltung auf diesen Ebenen wäre ein echter Fortschritt.“ Quelle: EE BW / al

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