CO2-Preis: dena legt Positionierung zur Kostenverteilung bei vermieteten Immobilien vor

Effizienzklasse soll Kostenumlage bestimmen

Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises angemessen verteilt werden können. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) schlägt daher vor, für die angemessene Kostenbeteiligung von Mietern und Vermietern die Effizienzklasse der Immobilien heranzuziehen.

Mit dem Positionspapier „Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten - Investitionsanreize stärken“ legt die dena einen Vorschlag für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung vor. Dieser soll für Mieter und Vermieter die Ausgaben regeln, die durch den CO2-Emissionshandel entstehen.  Aktuell liegen die Kosten allein bei den Mietern, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben.  Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten. Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mieter einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann.

„Die notwendige Einführung eines CO2-Preises ist wichtig, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Bei der Einführung eines so großen Mechanismus braucht es aber auch Feinjustierung“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. Deswegen sei es ebenso wichtig, dass soziale und wirtschaftliche Fragen berücksichtigt würden. „Mieter haben vor allem in den energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss auf die Energiebilanz der Immobilie, in der sie leben. Vermieter wiederum haben keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter“, erklärt er. Diesem Mieter-Vermieter-Dilemma begegne der Vorstoß und verdeutliche, wie für beide Parteien gleichzeitig Anreize geschaffen werden könnten. Außerdem berücksichtige der Vorschlag die Vorleistungen von Vermietern, die bereits in die Sanierung ihrer Immobilien investiert haben.

Der Vorschlag zur sozialverträglichen Umlage des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter beinhaltet auch einen komplexen legislativen Regelungsbedarf, der in der Diskussion laut dena oftmals unterschätzt werde. Auch der Versuch, den bürokratischen Aufwand überschaubar zu halten, spiegelt sich in dem dena-Positionspapier wider. Außerdem wird in dem Papier für das Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten der Wärmewende (wie etwa Contracting) sensibilisiert. Regelungen, Anreize und Konzepte der Wärmewende dürften sich nicht gegenseitig aushebeln. Quelle: dena/al

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