Statt am 31. März 2016 läuft die Übergangsregelung für die Eintragung in die Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude" (KfW) nun erst am 30. April 2016 aus. Sie gilt für Absolventen einer Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 (18599-Kurs) im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten, die noch keine Abschlussprüfung haben.
Kann der Antragsteller eine weitere Weiterbildung mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten aus einem anderen Themenfeld gemäß Anlage 5 des Regelhefts nachweisen, zu der eine Abschlussprüfung abgelegt wurde, kann bei Antragstellung bis zum 30. April 2016 im Einzelfall auf eine absolvierte Prüfung zur DIN V 18599 verzichtet werden.
Je nachdem, wann der Antragsteller die Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 (18599-Kurs) ohne Prüfung absolviert hat, müssen dann darüber hinaus noch folgende Fortbildungen nachgewiesen werden. Hat er den Kurs zwischen 1. März 2007 und 31.12.2011 absolviert, sind 8 Unterrichtseinheiten Auffrischungskurs zur aktuellen Fassung der DIN V 185992 UE zu Themen aus der Anlage 4 des Regelhefts zu belegen. Stammt der Kurs aus der Zeit zwischen 1.1.2012 und 30.4.2016 sind 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung aus der Anlage 4 des Regelhefts und 2 Unterrichtseinheiten zu Themen aus der Anlage 5 des Regelhefts notwendig. pgl
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