Energieeffizienzexperten, die in der von der Dena geführten Liste bleiben wollen, können ihre Eintragung noch bis 30. November 2014 verlängern. Diese Frist wurde verlängert. Die Qualifikation für die KfW-Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren kann auch mit dem Nachweis einer Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten und dem Praxisnachweis von zwei umgesetzten Einzelmaßnahmen und einer Bilanzierung dieses Gebäudes erfolgen. Die Nachweise für die Einzelmaßnahmen können voraussichtlich Ende Oktober im Expertenprofil eingetragen werden. Die bisherigen Nachweismöglichkeiten mit 48 Unterrichtseinheiten oder 16 Unterrichtseinheiten und Nachweis eines fertig gestellten KfW-Effizienzhauses für die Verlängerung für die KfW-Förderprogramme bleiben davon unberührt.
Falls keine aktuellen Praxisnachweise vorliegen, können Effizienzexperten ersatzweise einen erhöhten Fortbildungsumfang nachweisen. Es sind insgesamt 48 Unterrichtseinheiten für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) oder "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (KfW) nachzuweisen oder 80 Unterrichtseinheiten für beide Förderprogramme. Die Auszahlung der Förderung muss innerhalb der letzten zwei Jahre ab dem Listeneintrag beziehungsweise ab dem letzten Verlängerungstermin des Listeneintrages erfolgt sein. Der Nachweis der Energieberatungsleistung erfolgt über eine der Sanierungsvarianten, die laut Bericht ein KfW-Effizienzhausniveau erreicht.
Die Verlängerung des Eintrags für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) über den Nachweis eines erhöhten Fortbildungsumfangs ist nur einmalig möglich. Für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" kann der Ersatz nicht zweimal in Folge zur Verlängerung des Listeneintrags in Anspruch genommen werden. pgl