Die Übergangsregelung wird verlängert. Experten mit einer Weiterbildung gemäß der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung können sich nun bis 30. September 2014 weiterhin mit einem Nachweis von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen. Ursprünglich war dies nur bis Ende Dezember 2013 vorgesehen.
Von der Verlängerung profitieren die Experten mit einer Weiterbildung gemäß den Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung, die sich noch nicht in die Liste für die KfW-Programme eingetragen haben. Ferner wird die Möglichkeit, sich über Referenzobjekte für die KfW-Programme einzutragen, nicht mehr zeitlich begrenzt. Dadurch können sich auch in Zukunft diejenigen Experten eintragen, die sich ihre Expertise über Berufserfahrung angeeignet haben. Quelle: Dena / pgl