Energieeinsatz vermeiden oder effizient gestalten

ECF macht Vorschläge für Energieeffizenzgesetz

Markus Kachel (BBH, links) und Simon Schäfer-Stradowsky (IKEM) stellen Ideen für ein Effizienzgesetz vor. © A. Morhart

Einen Rechtsrahmen für die Energiewende als Effizienzhesetz stellte die European Climate Foundation auf den Berliner Energietagen vor.

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung sei "sehr begrüßenswert", werde aber "so nicht ausreichen - es sind viele Einzelmaßnahmen zum Teil auf den Weg gebracht, zum Teil erst angedacht, aber es fehlt eigentlich ein sicherer Rechtsrahmen", sagte Martin Rocholl von der European Climate Foundation (ECF) bei den Berliner Energietagen. Wie könnte ein solcher Rechtsrahmen, ein "Energieeffizenzgesetz" aussehen? Dazu hat die ECF durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in Greifswald und die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) eine 70-seitige Studie anfertigen lassen. Der Zeitpunkt dürfte mit dem "Grünbuch Energieeffizienz" zusammenhängen, über dem man derzeit im Wirtschaftsministerium brütet.

Vorgeschlagen wird ein übergeordnetes Gesetz, das "staatliche Institutionen dazu bringt - teilweise vielleicht sogar dazu zwingt -, in bestimmten Bereichen aktiv zu werden", formulierte Markus Kachel (BBH). Dass das derzeit nicht so recht klappt, zeigen Kachel und Mitautor Simon Schäfer-Stradowsky (IKEM) auf allein 20 Seiten der Studie, in denen sie sich durch die einschlägigen nationalen und europäischen Vorschriften und Konzepte wühlen. Sie stellen dabei Lücken, aber auch Überschneidungen fest, kurz: Es fehle am übergeordneten Zusammenhang (der "Kohärenz").

Energieeinsatz vermeiden oder effizient gestalten

Das Prinzip für die Inhalte eines solchen Gesetzes, die "Effizienzhierarchie", haben die beiden Juristen dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entlehnt: Energieeinsatz soll am besten vermieden, sonst wenigstens effizient ausgestaltet werden; ein ineffizienter Einsatz von Energie soll nur "zulässig" sein, wenn beides nicht geht. Am Beispiel eines Hauses also: erst wärmedämmen, dann für den Restbedarf eine effiziente Heizung einbauen; die vorhandene ineffiziente Heizung nur dann weiterbetreiben, wenn es einen zwingenden Grund dafür gibt.

Doch wie kann einem solchen Prinzip in Gesetzen und Verordnungen Geltung verschafft werden - oder gar im Grundgesetz, was die Experten aber nicht empfehlen ("zu träge", "Mehrgewinn sehr fraglich")? Dem widmet sich der Rest der Studie, in dem eine Reihe von Möglichkeiten abgewogen wird.

Die vier von den Autoren favorisierten Instrumente sind allesamt Bundesrecht: ein "Energieeffizienzplan", finanzielle Förderinstrumente, Steuervergünstigungen und ordnungsrechtliche Instrumente.

"Mehr Instrumente wie die EnEV wären gut"

Eine gewisse Vorliebe für das Ordnungsrecht ließ zumindest Rechtsanwalt Kachel in seinem Vortrag erkennen: "Es geht sicherlich nicht darum, mit dem Holzhammer alles zu verbieten, was nicht energieeffizient ist, aber an der einen oder anderen Stelle können sich ordnungsrechtliche Instrumente als wirksam erweisen. (...) Wenn wir überall so was hätten wie die EnEV (...), wären wir gut dabei." Beispiele für das Ordnungsrecht sind Mindesteffizienzstandards und das Vorschreiben einer Energieverbrauchskennzeichnung.

Der Energieeffizienzplan, sagte Kachel, wäre eine Kombination von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift, in der ein "Sammelsurium" von kleinen Maßnahmen die Energieeffizienz steigere. Als Vorbild nannte Kachel das Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, in dessen Paragraph 6 ein Klimaschutzplan beschrieben wird.

Ein Beispiel für finanzielle Förderinstrumente ist nach der Studie eine "Abwrackprämie" für ineffiziente Altgeräte wie Kühlschränke - verbunden mit einer Verpflichtung, die alten Geräte zwecks Entsorgung abzugeben. Steuervergünstigungen wollen die beiden Autoren nicht in einem zu schaffenden Energieeffizienzgesetz regeln, sondern darin nur auf gesonderte Regelungen wie die im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz verweisen. Im Stromsteuergesetz geht es jedoch gerade nicht um Vergünstigungen für energieeffiziente Unternehmen, sondern im Gegenteil für Betriebe, die viel Strom verbrauchen, aber wenigstens ein Energiemanagementsystem betreiben. "Kritische Stimmen" würden "darin Fehlanreize sehen", heißt es in der Studie.

"Warum nicht eingesparte Kilowattstunden fördern"

Die ECF hatte auch drei externe Verbandsvertreter eingeladen, die Studie zu kommentieren. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), erinnerte daran, dass sein Verband schon seit 2011 ein Energieeffizenzgesetz fordere. Zwar gebe es eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen, Anforderungen und Förderprogrammen für Gebäude und Industrie; es sei aber "total unklar", wie lange das jeweils Bestand habe. Noll erinnerte daran, dass 2011 für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm zwischenzeitlich "null Euro eingestellt" gewesen und dass die Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen wieder zurückgenommen worden sei. Das EEG habe dagegen sehr effektiv funktioniert. "Warum", fragte Noll, " nicht auch (...) die eingesparte Kilowattstunde ebenso fördern wie die erneuerbare?" Meistens sei es so, dass die Einsparung von Energie "günstiger, vor allem sicherer und sauberer als die Erzeugung von Energie" sei.

Der DENEFF-Vertreter mahnte, nicht nur neue Förderungen einzuführen, sondern auch Fehlanreize abzuschaffen. Als Beispiel nannte Noll die Novelle des EEG. Darin sei geplant, dass ein stromkostenintensives Unternehmen, wenn es dank Effizienzmaßnahmen unter eine bestimmte Schwelle rutsche, die volle EEG-Umlage zahlen müsse. Ein solches Unternehmen "wird sich natürlich davor hüten, Effizienzmaßnahmen umzusetzen."

Swantje Fiedler vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) sprach sich ebenso wie Frederik Moch vom DGB für ein Energieeffizenzgesetz aus, warnte aber gleichzeitig davor, es auf die Zusammenführung der vorhandenen Regelungen EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu verkürzen. Außerdem sei es "wichtig, dass wir die Ziele verbindlich gesetzlich festgeschrieben bekommen". Noch besser sei es jedoch, nicht nur die Ziele und Maßnahmen zu definieren, sondern auch gleichzeitig zu sagen, "wo das Geld herkommen soll". Als gute Möglichkeiten nannte sie eine CO2-Steuer, einen Umlagemechanismus und eine Erhöhung von Energiesteuern. Von Alexander Morhart

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