"Regierung soll den Vermittlungsausschuss anrufen"

Druck für Steuerminderung bei Sanierung wächst

Verbände der Baubranche und Verbraucherschützer fordern, dass zur Frage der Steuerförderung bei Gebäudesanierung der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Die Verbände der Baubranche, aber auch Verbraucherschützer nützen derzeit die Sommerpause, um mehr Druck für steuerliche Förderung der Sanierung aufzubauen. Entsprechende Vorschläge der Bundesregierung wurden im Bundesrat gekippt. Der nächste Schritt wäre die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Die" Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz", in der zahlreiche Verbände aus der Energie- und Bauwirtschaft und Unternehmen zusammenarbeiten, fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung schnell eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Länderchefs hatten den ersten Entwurf der Regierung abgelehnt und unter anderem eine Kompensation für befürchtete Steuermindereinnahmen gefordert. Ihnen mißfällt außerdem, dass die bislang geplanten Steuerabschreibungen gut Verdienende begünstigen.

"Nun muss die Regierung den Vermittlungsausschuss anrufen, damit die Steuerförderung doch noch kommt. Denn wenn die Bundesregierung die Energiewende ernst nimmt, muss sie für den dringend notwenigen Schub im Markt für energetische Sanierungen sorgen", sagt Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur. Begründet wurde die Ablehnung des Steuerförderungsgesetzes unter anderem mit den zu erwartenden Steuerausfällen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro, von denen rund 900 Millionen Euro durch die Länder zu tragen wären. Kohler betont: "Die zu erwartenden positiven Effekte werden vollkommen außer Acht gelassen. Denn von einer steuerlichen Sanierungsförderung profitieren neben den Bürgern und der Wirtschaft auch der Staat." Jeder Euro, den der Staat für die Förderung energetischer Sanierungen aufwendet, löst etwa das Sechsfache an Investitionen aus, die überwiegend in regionale Ingenieurs- und Handwerksleistungen sowie in Qualitätsprodukte deutscher Firmen fließen. Die öffentliche Hand profitiert von Einnahmen in Form von Mehrwert-, Lohn- und Einkommenssteuer sowie Gewerbe- und Körperschaftssteuer.

Ein steuerlicher Anreiz zur Förderung der Gebäudesanierung biete insbesondere für die Gebäudeeigentümer, die über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen können, eine starke Investitionsmotivation, so die Initiative. Für diese Bevölkerungsgruppe ist eine Kreditförderung durch die Programme der KfW oder ein Zuschuss für die Verwendung bestimmter Technologien kein hoher Anreiz. "Mit der steuerlichen Sanierungsförderung geht sicher eine Initialzündung einher, die Investitionen in energetische Sanierung massiv steigern wird und damit den Sanierungsstau in Deutschland reduziert", hofft Kohler. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, hatte in einem Brief an die Länderchefs Mitte Juli ebenfalls gebeten, die Steuerpläne umzusetzen.

Unterstützung erhalten die Verbände bei der Forderung nach der Umsetzung der Steuerpläne auch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wenn man die Hausbesitzer zur Sanierung nicht zwingen wolle, müsse man entsprechende finanzielle Anreize schaffen, argumentieren deren Experten. Die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierung wäre ein probates Mittel. "Hier könnte man das Thema Steuerentlastung mit sinnvollen Effekten wie Energieeinsparung, Klimaschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen verbinden", so die Experten. pgl

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