Eine jetzt vorgelegte DIW-Studie vergleicht Mieten, Wohnungspreise und Bautätigkeit in Bezirken mit und ohne Mietpreisbremse. Diese habe bisher die Hoffnung nicht erfüllt, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen und so den Zugang von BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen zum Wohnungsmarkt zu verbessern. Es gebe vielmehr Hinweise darauf, dass sie sogar teilweise das Gegenteil bewirke und den Preisanstieg in den betroffenen Städten kurzfristig eher noch beschleunigt habe, weil insbesondere kurz vor der Einführung der Mietpreisbremse die Mieten gezielt erhöht worden seien.
Zudem erwarteten Investoren offenbar auch zukünftig keine Beeinträchtigungen ihrer Mieteinnahmen. Dies kann aus dem nur geringen Einfluss der Mietpreisbremse auf die Wohnungspreise geschlossen werden. Damit sind auch die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen, die Mietpreisbremse würde die dringend benötigte Bautätigkeit erheblich hemmen, nicht eingetreten.
Einer der Gründe, warum die Mieptpreisbremse nicht wirkt ist dass die Sanktionen bei Verstößen relativ lax sind. Außerdem dürften in den Regionen, in denen Wohnungen ohnehin schwer zu bekommen sind Mieter auch davor zurückschrecken, ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem sei es schwierig, an die relevanten Informationen zu kommen, so der DIW.
Mieterbund fordert Sanktionen
Der Mieterbund forderte ein härteres Durchgreifen: "Wir brauchen Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten", sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Claus Michelsen und Konstantin Kholodilin vom DIW Berlin haben zusammen mit Andreas Mense von der Universität Erlangen-Nürnberg untersucht, wie sich die Mieten ohne Regulierung entwickelt hätten. Sie haben dafür die Angebotsmieten der wichtigsten Online-Plattformen Immobilienscout24, Immowelt und Immonet im Zeitraum von Juli 2011 bis März 2016 für benachbarte regulierte und unregulierte Postleitzahlbezirke verglichen. Die direkte Nachbarschaft stellt sicher, dass es sich um miteinander verbundene Immobilienmärkte handelt, deren Mieten sich ohne Regulierung vermutlich identisch entwickelt hätten.
Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Erhebungsmethode der Forscher: "Diese Studien lassen in ihren Berechnungen wesentliche Akteure auf dem Mietwohnungsmarkt völlig außer Acht. Die Neuvermietungs-Fallzahlen bilden besonders in Ballungsräumen wie Berlin nur einen Teil der Neuvermietungen ab. Viele Wohnungsunternehmen sind in diesen Anzeigenportalen deutlich unterrepräsentiert, da das Gros ihrer Neuvermietungen über die Geschäftsstellen erfolgt. Besonders diese Akteure sind aber häufig mietendämpfend, so die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland.
Regulierung hat kaum Einfluss auf die Mieten
Die vorgegelegten Ergebnisse zeigen, dass die Entwicklung der Mieten von der Regulierung nahezu unbeeinflusst blieb. Im gesamten Untersuchungszeitraum sind die Angebotsmieten in allen untersuchten Regionen jährlich um etwa 2,6 Prozent gestiegen. Die Einführung der Mietpreisbremse hat diesen Trend in den meisten Regionen kurzfristig deutlich beschleunigt. "Gerade in den Städten, wo Investoren erwarten konnten, dass eine Mietpreisbremse eingeführt wird – also dort, wo bereits im Jahr 2013 die Kappungsgrenze für bestehende Mietverträge eingeführt worden war – fiel der Preisanstieg im Vorfeld des Inkrafttretens der Mietpreisbremse auf das Jahr hochgerechnet um rund einen Prozentpunkt höher aus", sagt Michelsen.
Um die Ursachen des Wohnungsmangels zu bekämpfen, sollten Maßnahmen zur Ausweitung der Bautätigkeit und Flexibilisierung des Angebots im Vordergrund stehen. Hier sei vor allem die Kommunalpolitik gefordert, etwa ungenutzte Flächen in den urbanen Zentren dem Wohnungsmarkt zuzuführen, Verdichtungspotenziale zu heben oder Gewerbeflächen umzuwidmen.
Aus sozialpolitischer Sicht könne eine Mietpreisbremse nur dann gerechtfertigt sein, sofern sie die Anreize für den Wohnungsbau nicht beschneide und zeitlich begrenzt eingeführt werde, sagen die Studienautoren. Sie müsste zudem auch transparenter und praktikabler ausgestaltet sein. So könnten VermieterInnen zur Veröffentlichung der Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verpflichtet und die Mieterhöhung an die Entwicklung der Konsumentenpreise gekoppelt werden. Quelle: DIW / pgl