Kammern wollen ihre Mitglieder selbst eintragen

Dena-Liste für Energieberater bleibt umstritten

Einheitliche Beraterliste bleibt strittig. © Dena

Architekten und Ingenieure wollen ihre Mitglieder selbst in Beraterlisten für KfW-Förderprogramme und BAFA eintragen.

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) arbeitet derzeit an einem Verzeichnis zertifizierter Energieberater, die die bisherige Liste des BAFA ablösen und die Qualitätssicherung für die KfW-Programme KfW 45 und KfW 55 für Hocheffizienzhäuser erleichtern soll soll. Start ist zum 15. Dezember 2011. Ab 4. Oktober 2011 können sich Interessierte dort eintragen. Architekten und Ingenieure sind aber mit dem bisherigen Vorgehen nicht einig. Sie wollen die entsprechenden Einträge selbst vornehmen. Darüber gibt es derzeit Gespräche mit dem Bundesbauministerium.

Die Liste sei sehr umstritten, Aktionen in Vorbereitung, so Marianne LeGans vom Bund Deutscher Baumeister. Auch Barbara Schlesinger, Referentin für Architektur und Bautechnik bei der Bundesarchitektenkammer, sieht zum bisherigen Entwurf der Dena erheblichen Klärungsbedarf. Grundsätzlich wird eine Listenführung von den Architektenkammern kritisch gesehen. "Es ist wenig nachvollziehbar, dass Architekten sich in eine solche Liste eintragen lassen müssen, um ein übliches Tätigkeitsfeld wie den Wohnungsbau und hier vorrangig kleine Wohnhäuser bedienen zu können, zumal der Standard sowieso hin zum hocheffizienten Gebäude führt," erklärt sie im Gespräch mit EnBauSa.de. Die Architekten hätten zudem eine Fortbildungspflicht, der sie auch nachkommen, so dass die Qualifizierung der Architekten im Thema Energieeffizienz aus Sicht Schlesingers gewährleistet ist.

Wenn denn schon der Wunsch nach weiterer Qualitätssicherung bestehe, so ihr Argument gegen die Einheitsliste der Dena, seien die Kammern einzubeziehen, die über reichlich Erfahrung mit der Zulassung von Architekten und Listenführung, zum Beispiel zum Sachverständigen für Wärmeschutz, verfügten. Sie können die Überprüfung der Qualifikation und Zulassung für die eigenen Mitglieder übernehmen. "Das wäre aber keine zusätzliche Einnahmequelle, Gebühren würden nur in Höhe der anfallenden Kosten entstehen" betont sie. Ohnehin sei die Gültigkeit der Liste zum Start auf die Zulassung zur Vor-Ort-Beratung beschränkt.

Das ist in der Tat neu. Geplant war eine gemeinsame Liste für die Vor-Ort-Beratung, die durch das BAFA gefördert wird und die Hocheffizienzhäuser aus KfW 45 und KfW 55 der KfW-Förderbank. Verbindlich für die KfW-Hocheffizienzprogramme ist der Eintrag in die von der Dena geführte Liste aber vorerst nicht. Für die KfW-Programme wird die Listung ab 15. Dezember 2011 nur empfohlen. Damit stehe das Projekt aber nicht auf der Kippe, so Romy Reichenberger, Projektleiterin bei der Dena. Ziel sei es, die verpflichtende Listung für Planer und Baubegleiter der KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 im Laufe des Jahres 2012 einzuführen. Es gehe aber darum, dass die Weiterbildungsinstitute Zeit bräuchten, um die notwendigen Ausbildungen zu konzipieren und zu terminieren, sagte sie gegenüber EnBauSa.de.

Nach Angaben der Dena soll sie im Laufe des Jahres 2012 verpflichtend werden. Ein genauer Zeitplan steht noch aus. Für die Ausstellung von Energieausweisen, das Erstellen von Bescheinigungen für KfW 70, 85, 100 und 115 Effizienzhäuser sowie die Baubegleitung für diese Effizienzhäuser ist der Eintrag in die Liste nicht erforderlich.

Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Beratungsleistungen.So geht es derzeit bei der Liste lediglich um die Bafa-Vor-Ort-Beratung, die mit 300 Euro bezuschusst wird. Die Beratung ist aufwändig und  die Fördersumme im Verhältnis dazu gering.

Mit zusätzlichen Kosten für die Zulassung bestehe die Gefahr, dass die Vor-Ort-Beratung an Attraktivität verliere, was dem Ziel der Bundesregierung, die Sanierungsrate zu steigern, entgegenliefe. Dass diejenigen, die bereits aktiv Bafa-Beratungen durchführen, auf der Liste bleiben, sei zu begrüßen, werde aber das Problem der zusätzlichen Kosten nicht lindern, sagt Schlesinger. Wenn bei diesen Listen die Strukturen für die Qualitätsprüfung vorhanden seien, könne die Eintragung der Experten auch dort erfolgen, so Reichenberger und ergänzt: " Die finale Prüfung und Freischaltung des Experteneintrags muss aus technischen und rechtlichen Gründen durch uns erfolgen." Das kostet 100 Euro für den Ersteintrag und 50 Euro im Folgejahr. Man stehe mit den Architektenkammern in einem konstruktiven Dialog. Sie habe den "Eindruck, dass sie die Ziele der Liste unterstützen", so Reichenberger.

Mit dabei sind von Anfang an einige Energieberaternetzwerke und deren Mitglieder wie BAKA, DEN, Energie Experten, EZA Partner, GIH und die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Die Mitglieder dieser Verbände erhalten teilweise Sonderkonditionen für den Eintrag in die Liste.

Der Grund für die neue Liste waren Mängel bei hocheffizienten Sanierungen und Neubauten, die von der KfW gefördert worden sind. Auf Anraten des Instituts für Energie- und Umweltforschung sollte es ein Verzeichnis geben, bei dem die Qualifikation besser überprüft wird.

Nur wer als Experte auf der Liste aufgeführt ist, darf zukünftig Anträge für das Bafa-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die Baubegleitung und Planung für KfW-Effizienzhäuser der Kategorien 40 und 55 durchführen.

Wer neu in die Liste will, müsse eine Grund- und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Erforderliche Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung 2009.

Zusätzlich muss eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung nachgewiesen werden. Hierbei gibt es die zwei Module "Beratung" und "Umsetzung und Planung". Wer das Modul "Beratung" hat, darf Anträge auf Vor-Ort-Beratung stellen. Das Modul "Umsetzung und Planung" ist Voraussetzung für die Antragsberechtigung in den Bundesförderprogrammen "Bauen und Sanieren KfW-Effizienzhaus 40 und 55".

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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