Vorschlag zur Abwrackprämie taucht wieder auf

Debatte zum Umstieg bei Heizungen gewinnt Dynamik

Umstieg bei Heizungen steht wieder auf der Agenda. © Claudius Hoffmann

Nach der Bekanntgabe neuer Fördersätze für Erneuerbare regt sich nun auch die Debatte um eine Abwrackprämie.

Vor Beginn der Heizsaison kommt Bewegung in die Debatte um Effizienzmaßnahmen bei Heizungen und beim Umstieg auf Erneuerbare. Die Fördersätze für den Umstieg sind zum 15. August 2012 gestiegen, nun hat eine erneute Diskussion um eine neue Abwrackprämie begonnen. Die gab es bereits vor zwei Jahren, mit durchwachsenen Ergebnissen. Beim Umstieg auf Erneuerbare gibt es ohnehin in vielen Fällen einen Bonus für den Kesseltausch.

Generell gibt es beim Umstieg auf Erneuerbare bei Heizungen für alle Technologien seit 15. August eine höhere Basisförderung. Das kommt insbesondere Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern zugute. Die genauen Konditionen erläutert EnBauSa.de-Webinar-Partner Solarconsult im Online-Jourfixe am 5. September. Die Teilnahme ist kostenlos möglich. Eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bei Solarthermie gibt es mindestens 1.500 Euro Basisförderung, außer bei Luftkollektoren. Für Wärmepumpen gibt es eine Basisförderung von 2.800 Euro pro Anlage, bei Anlagen mit einem neuen Pufferspeicher sind es bei einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern je kW 3.300 Euro.

Bei Holzheizungen beträgt bei Pelletöfen mit Wassertasche die Grundförderung mindestens 1.400 Euro, für Pelletkessel mindestens 2.400 Euro und bei Pelletkesseln mit neuem Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 30 l/kW 2.900 Euro. Für Scheitholzkessel beträgt die Mindestförderung 1.400 Euro, das Mindestpuffervolumen liegt bei 30 l/kW.

Dazu kommt für die einzelnen Technologien noch der Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel). Er  beträgt 500 Euro. Den Kombibonus gibt es zusätzlich beim Umstieg auf Erneuerbare. Für Gebäude, die mindestens die Anforderung an ein Effizienzhaus 55 erfüllen, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe der Hälfte der Basisförderung. Die Boni dürfen kumuliert werden. Fördervoraussetzung ist beim Umstieg der hydraulische Abgleich.

Die Förderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung beträgt 90 Euro/m². Anlagen zur Warmwassererzeugung sind nur als Innovationsförderung förderfähig. Basisförderung gibt es für Anlagen zur Raumheizung, Kombianlagen für Warmwasser und Heizung, Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme, zur solaren Kühlung und zur Erzeugung von Wärme für Wärmenetze.

Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Ein- und Zweifamilienhäusern bis 40 Quadratmeter gibt es 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Bei neuen Anlagen mit einer Fläche von über 40 Quadratmetern gibt es 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche für die ersten 40 Quadratmeter und 45 Euro für jeden weiteren Quadratmeter Kollektorfläche. Das Mindestvolumen des Pufferspeichers sind 100 l/qm. Auch für die Erweiterung von Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es 45 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Bei Holzheizungen sind Pellet- und Holzhackschnitzel, Holzpellet-Öfen mit Wassertasche, Kombikessel für Pellets beziehungsweise Hackschnitzel und Scheitholz sowie emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig.

Bei Wärmepumpen gibt es neben der Basisförderung zusätzlich für Anlagen über 10 kW Leistung eine Zusatzförderung. Sie bemisst sich an der Nennwärmeleistung, die 10 kW übersteigt. Für Anlagen von über 10 kW gibt es pro kW Nennwärmeleistung über 10 kW 120 Euro zusätzlich bis einschließlich 20 kW. Für noch größere Anlagen gibt es zusätzlich ab 20 kW bis 100 kW 100 Euro je kW Nennleistung über 20 kW. Förderfähig sind Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur Erzeugung von Raumwärme in Nichtwohngebäuden sowie Erzeugung von Prozesswärme und Wärme für Wärmenetze.

Zusätzlich zur Umstellung wird derzeit auch wieder einmal über eine Abwrackprämie für alte Heizungen diskutiert. Die Forderung hatte Ex-Umweltminister Klaus Töpfer bereits vor einem Jahr aufgebracht. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte den Vorschlag unterstützt. Die Prämie soll nun auch laut Informationen der Bild-Zeitung durch eine Abgabe der Öl- und Gashändler bezahlt werden. Eine solche Umlage hatte vor zwei Jahren der Bundesverband Erneuerbare Energie vorgeschlagen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vor einer Umlage gewarnt, die erneut die Verbraucher belasten würde. In der Debatte um Steueranreize zur Gebäudesanierung zeichnet sich nach wie vor keine Bewegung ab. von Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.