Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Immobilienanbieter verpflichtet, bestimmte Angaben aus einem vorliegenden Energieausweis in kommerziellen Anzeigen und Inseraten mit zu veröffentlichen. Wer das übersieht, dem solle laut Gesetzgebung eigentlich eine einjährig gewährte "Eingewöhnungszeit" vor Abmahnungen und Bußgeldern schützen. Nun machen sich aber vor allem Betrüger diese EnEV-Regelung zu Nutzen – sie mahnen jetzt schon wegen angeblicher Verstöße daran ab, so der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV).
Von einer dubiosen Firma aus Panama sei zum Beispiel bekannt, dass sie bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten der EnEV Abmahnungen an Immobilienanbieter verschickt habe. Diesen wurde darin vorgeworfen, dass sie angeblich durch fehlende Angaben Wettbewerbsverstöße begehen würden. Aus rechtlicher Sicht sei das nicht haltbar, da der Vorwurf ohne konkrete Nachweise dastehe.
Der DDIV warnt davor, verdächtig vorkommenden Abmahnungen ungeprüft Folge zu leisten und eventuell geforderte Bußgelder zu begleichen. Im Zweifel sollte immer der Rat eines Fachmannes eingeholt werden. Ist die Abmahnung unberechtigt, können die Kosten als Schadensersatz vom "Abmahner" zurück verlangt werden. Der DDIV geht davon aus, dass noch mehr sich mit dieser Betrügerei zu bereichern versuchen. Quelle: DDIV / pgl