Mieterbund will dynamische Anpassung

Corona-Krise macht Klima-Wohngeld um so notwendiger

Haushalte die Wohngeld beziehen sollen nach Inkrafttreten der Co2-Abgabe mehr Geld bekommen. © I. Lizarazo

Derzeit wird über die Einführung eines CO2-Preises diskutiert. Für Haushalte die Wohngeld bekommen soll es einen Ausgleich geben. Nach den höheren Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Corona sei dies um so notwendiger, so viele Verbände.

Mit Beginn der CO2-Bepreisung soll ab 1. Januar 2021 eine Entlastung der Wohngeldhaushalte erfolgen, indem das Wohngeld um durchschnittlich 15 Euro pro Monat erhöht werden soll. „Dem stehen aber durch die geplante CO2-Bepreisung entsprechend höhere Heizkosten gegenüber“, kritisiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. „Bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab dem Jahr 2021 sollte das Wohngeld entsprechend um 25 Prozent erhöht werden. Angesichts des schrittweisen Anstiegs des CO2-Preises auf 55 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2025 muss der Wohngeldaufschlag außerdem dynamisiert werden“.

Zumindest Teile der Heizkosten werden bei der Berechnung der zu berücksichtigenden Miete beim Wohngeld mit angerechnet. „Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Vielmehr müssen die Wohnkosten insgesamt Grundlage für die Wohngeldberechnung werden. Die Heizkosten müssen bei der Festlegung der zu berücksichtigenden Miete bzw. der Höchstbeträge angerechnet werden, zum Beispiel über eine Heizkostenkomponente in einer Größenordnung von 1 Euro/qm, ggf. differenziert nach Energieträgern“, kommentiert Weber-Moritz. „Von einer solchen Regelung würden insbesondere auch Wohngeldempfänger-Haushalte profitieren, die in einfachen und preiswerten Wohnungen leben, aufgrund des energetischen Zustandes des Hauses aber überdurchschnittlich hohe Heizkosten zahlen“.

Mieter haben keinen Einfluss auf einen Austausch der Heizungsanlage oder bauliche Effizienzmaßnahmen. Entsprechende energetische Sanierungsmaßnahmen, die durch die CO2-Bepreisung angestoßen werden sollen, kann allein der Vermieter veranlassen. Der aber wird nach der jetzigen Rechtslage von einer CO2-Bepreisung überhaupt nicht betroffen.

„Eine CO2-Bepreisung, die lediglich die Heizkosten verteuert, führt im Mietwohnungsbereich nicht zu den gewünschten energetischen Sanierungen. Nur wenn derjenige, der die Möglichkeit der energetischen Ertüchtigung in der Hand hat, also der Vermieter, den CO2-Preis zahlen muss, kann eine Lenkungswirkung eintreten“, so Weber-Moritz.

"In Zeiten zusätzlicher Herausforderungen durch die Corona-Krise ist die Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld eine wirksame Teilmaßnahme für ein Abfedern sozialer Härten. Sie muss allerdings um eine echte Klimakomponente ergänzt werden. Denn durch den zusätzlichen Bedarf an energetischen Modernisierungsmaßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen, ist eine weitere Entlastung der Mieterinnen und Mieter angesichts steigender Wohnkosten erforderlich", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Der jetzt diskutierte Gesetzentwurf sieht eine nach Haushaltsgröße gestaffelte CO2-Bepreisung vor. Die Entlastung durch eine CO2-Komponente wird mit 0,30 Euro je Quadratmeter Richtfläche pro Monat angesetzt. Für einen Zweifamilienhaushalt führt das voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro im Monat, das sind 144 Euro pro Jahr. Insgesamt soll das Wohngeldvolumen damit um 10 Prozent erhöht werden.

Die Finanzierung und die Refinanzierung der notwendigen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung bleiben dabei aber weiterhin völlig ungeklärt. Viele Mieter haben bereits jetzt eine Wohnkostenbelastung von über 30 oder gar 40 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens. Und zusätzliche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden auch bei einer CO2-Bepreisung dazu führen, dass die zur Refinanzierung nötige Mieterhöhung größer ist als die mögliche Energiekosteneinsparung bei den Mietern. Die Warmmieten steigen also weiter. Hier würde eine Klimakomponente im Wohngeld ansetzen. Sie ermöglicht die energetische Modernisierung von Gebäuden, in denen Haushalte mit niedrigen Einkommen wohnen, ohne diese zu überlasten.

Angesichts anhaltender Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wies GdW-Chef Gedaschko erneut auf die hohe Bedeutung des Wohngeldes als sozial- und wohnungspolitisches Instrument hin. Mieterinnen und Mieter in Zahlungsschwierigkeiten sollten ihren möglichen Anspruch auf Wohngeld unbedingt bei der an ihrem Wohnort zuständigen Behörde klären. Der Bund hat hier kürzlich einen deutlich erleichterten Zugang zum Wohngeld auf den Weg gebracht.

Auch Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke verwies auf die Bedeutung des Wohngeldes für Personen mit niedrigem Einkommen. „Gerade jetzt in Krisenzeiten zeigt sich, wie wertvoll dieses Instrument ist, um beispielsweise von Kurzarbeit Betroffene bei den Wohnkosten zu entlasten.“ Der Verbandspräsident ergänzte, dass das Wohngeld insgesamt besser bekannt gemacht werden sollte, gerade mit Blick auf die Corona-Krise. Vielen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern sei das Wohngeld gar nicht bekannt, obwohl sie möglicherweise berechtigt wären. pgl

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