Verbände legen Vorschlag zum Gebäudeeenergiegesetz vor

CO2-Bilanzierung von Gebäuden ist umstritten

Dämmung wird bei CO2-Bilanz weniger wichtig. © BASF

Im Herbst soll der Referententwurf für das Gebäudeenergiegesetz vorliegen. Er soll Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung unter einen Hut bringen und EU-Vorgaben umsetzen. Ein Vorschlag zur CO2-Bilanzierung sorgt für Unmut.

Eine CO2-Bilanzierung für Gebäude ergänzend zu bisher üblichen Verfahren fordern die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), die Bundesarchitektenkammer (BAK) und der GdW, der Verband der Wohnungsunternehmen, in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Das sei falsch und im Sinne der Energiewende kontraproduktiv, kontern unter anderem Deutsche Umwelthilfe, Mieterbund, der Energieberaterverband GIH und die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff).

Bislang ist für die Erfüllung der Energieeinsparverordnung sowohl der Primärenergieverbrauch als auch der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle relevant. Bei einer reinen Bilanzierung nach CO2 könnten auch diejenigen Gebäude die Anforderungen erfüllen, die nach wie vor einen hohen Heizwärmebedarf haben. Es reicht, wenn sie erneuerbare Energien zum Heizen verwenden. Eine Optimierung der Gebäudehülle durch gute Fenster, ein gedämmtes Dach oder gedämmte Wände würden an Bedeutung verlieren.

Das hätte dann nach den Vorstellungen von DGNB, BAK und GdW auch Auswirkungen auf die Förderprogramme: "Die KfW-Programme 153 "Energieeffizient Bauen" und 151/152 "Energieeffizient Sanieren", die aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanziert werden, werden um je eine Variante zur Treibhausgasvermeidung ergänzt. Die Varianten erhalten als Nebenbedingung ein Effizienzkriterium", heißt es in dem Papier.

CO2-Bilanzierung soll optional sein

Erst einmal soll die CO2-Bilanzierung also neben anderen Optionen stehen, die Bauherren könnten sich entscheiden. Es hört sich sinnvoll an, den Klimakiller CO2 zum Maßstab für die Gebäudebilanz zu machen. Dabei denke man allerdings zu kurz, so die Kritiker. Der derzeitige hohe Wärmeverbrauch werde zementiert und lasse sich nicht komplett durch Erneuerbare ersetzen. Der Endenergieverbrauch für Raumwärme liegt über dem Bruttostromverbrauch, eine Dekarbonisierung der kompletten Menge sei weder wirtschaftlich sinnvoll noch nachhaltig möglich.

Außerdem, so das Papier der Kritiker weiter, würde eine Umstellung alleine auf CO2 gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden sieht eine Bilanzierung nach Primärenergieverbrauch und eine Optimierung der Gebäudehülle vor. "Eine CO2-Bilanzierung ist an sich keine schlechte Idee, aber nicht als Ersatzanforderung, sonst führt es zu Mitnahmeeffekten", warnt Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberaterverbands GIH. Vorstellbar sei eine Koppelung von CO2 und Primärenergieverbrauch, um zu verhindern, dass Energievergeudung belohnt wird.

Ein weiterer Punkt, den DGNB, BAK und GdW fordern, ist die Bilanzierung kompletter Quartiere. Die Idee ist dabei, dass neue oder gut sanierte Gebäude Energieschleudern für einen bestimmten Zeitraum kompensieren können. Für ein Quartier würde das Gebäudeenergiegesetz in der Bilanz als erfüllt gelten. Die Abgrenzung der Quartiere sollen die Eigentümer selbst in Abstimmung mit den Kommunen vornehmen können. "Wenn nur im Durchschnitt eines Quartiers etwas erreicht wird und die Besitzer noch dazu selbst die Grenze eines Quartiers definieren können, ist das schädlich", warnt Weismann. Er befürchtet Greenwashing durch Leuchttürme.

Sanierung nur für Betuchte

Außerdem könne es sein, dass in sanierte Gebäude besser betuchte Bewohner einziehen, die dann geringere Heizkosten haben und andere Mieter hohe Kosten für die Heizung in den weiter unsanierten Beständen bezahlen müssen. "Das führt zu einer sozialen Schere", warnt er. Der Mieterbund schließt sich dieser Argumentation an. Ingrid Vogler vom GdW geht aber davon aus, dass gerade Mieter mit geringem Einkommen nicht von energetischer Sanierung profitieren. Sie hat in einer Analyse empirischer Daten einen großen Sprung bei den Wohnkosten nach einer energetischen Sanierung für Mieter mit geringem Einkommen ermittelt. "Lag der Anteil der Wohnkosten am Nettoeinkommen vorher bei 40 Prozent, konnte er nachher durchaus 50 Prozent erreichen." Es sei ein soziales Dilemma, wenn die Warmkosten zu hoch werden.

Das Bündnis um DUH und Deneff fordert zudem, die Ausnahmetatbestände beispielsweise beim Heizungstausch abzuschaffen sowie den Vollzug der Energieeeinsparverordnung zu stärken. Für die Kontrolle, ob die Energieeinsparverordnung eingehalten wird sind die Länder zuständig. Die stellen dafür aber nach wie vor kaum Personal zur Verfügung, Verstöße werden nicht erkannt und deshalb auch nicht geahndet. Von Pia Grund-Ludwig

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