Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vereinen. Den Gesetzesentwurf dafür stellten die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt in der Verbändeanhörung am 31. Januar vor.
Der GIH Bundesverband findet die Zusammenlegung der verschiedenen Regelwerke und die dadurch verbundene Vereinfachung richtig. Er präsentierte zudem den Bundesministerien nötige Verbesserungsvorschläge. Diese sind in der umfangreichen Stellungnahme des GIH beschrieben. (Die wichtigsten Forderungen der Gebäudeenergieberater sind hier zusammengefasst.)#
Laut des Berliner Tagespiegel schrieben acht konservative Unionspolitiker an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) einen Brief, in dem sie den Gesetzesentwurf grundlegend kritisierten. Daraufhin soll er von geplanten Tagesordnung des Kabinetts genommen worden sein. Dadurch ist im Gesetzgebungsverfahren eine Verabschiedung vor der Bundestagwahl im Herbst kaum mehr möglich.
GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig geht nun von einer noch längeren Verzögerung aus: "Bis sich eine Koalition nach der Wahl gefunden hat und an die Arbeit macht, wird es schnell 2018." Zum 1. Januar des nächsten Jahres sollte eigentlich das Gesetz in Kraft treten, in der die verpflichtende Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) umgesetzt werden sollte, den Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Nichtwohngebäude zu definieren. Dieser wurde entsprechend des KfW-Effizienzhausstandard-55 festgelegt und sollte ab 2019 gelten.
Genau diesen kritisieren die Unionsabgeordneten. Das "Gebot der Wirtschaftlichkeit" sei verletzt. Dies erscheint Jürgen Leppig mehr als scheinheilig: "Die Ministerien haben im Entwurf errechnet, dass es durch das GEG zu einer Baukostensteigerung von höchstens 2,5 Prozent kommt. Bei steigenden Energiepreisen wird diese schnell wieder kompensiert!" Durch dieses kurzfristige vom Wahlkampf geprägte Denken entstünden den Kommunen höhere Energieverbräuche und somit Mehrkosten in der Zukunft.
Der Ansatz, den Baustandard zu senken, sei der falsche Weg, erklärt der GIH-Vorsitzende. Zudem habe der Bundesrat die aktuelle EnEV im Oktober 2013 nur unter der Auflage genehmigt, dass die Bundesregierung das Gesetz und die Verordnung zusammenführe. "Das hat die CDU/CSU wohl vergessen und macht aufgeschreckt durch die aktuellen Meinungsumfragen Wahlkampf auf dem Rücken des Klimawandels." Nach dem Aussetzen des 10.000-Häuser-Programmes in Bayern sei dies ein weiterer Schritt des konservativen Flügels der Union, verbindliche und in Brüssel gemeinsam verabschiedete Vorgaben in der Heimat zu unterlaufen. "Die Verunsicherung der Gebäudebesitzer und Bauwilligen durch diese unnötigen Aktionen bekommen wir als Gebäudeenergieberater tagtäglich mit", so Leppig weiter.
Durch diese Verzögerungen würden nachhaltige und zukunftsgerichtete Investitionen verhindert. Wenn sich die öffentliche Hand zudem um ihre Vorbildfunktion drücke, sei das eindeutig das falsche Signal für die Bürger. Ab 2021 müssen auch private Neubauten als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Die Definition dessen war - im Gegensatz zu den öffentlichen Nichtwohnbauten - im Gesetzentwurf noch nicht einmal definiert, wie der GIH kritisierte.
Die Begründung der Unionspolitiker, dass eine "Vorbildfunktion" der öffentlichen Gebäude das Bauen unbezahlbar mache, ist hinreichend widerlegt. Laut GIH-Vorsitzenden ist die These von der "steigenden Energieeffizienz als natürlicher Feind des kostengünstigen Bauens" nicht haltbar, wie beispielsweise durch die ECOFYS-Studie widerlegt. Letztendlich profitierten nicht nur die Verbraucher durch die gewonnene größere Unabhängigkeit von Energiekostensteigerungen bei gleichzeitiger Kosteneinsparung, sondern auch die Umwelt. Quelle: GIH /pgl