So auch Andreas Jung, Referatsleiter für Wärme und. Effizienz in Gebäuden im Bundeswirtschaftsministerium. Sein Thema war das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das war im April gescheitert.
Jung sieht aus zwei Gründen die Notwendigkeit, nach der Wahl einen neuen Anlauf zu machen: Erstens müsse die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Zweitens sei die Zusammenführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung im GEG nach wie vor eine sinnvolle Sache.
Gebäudeenergiegesetz soll wieder auf die Agenda
Um den GEG-Entwurf zu verbessern, habe sein Referat einige Gutachten in Auftrag gegeben, berichtete Jung - unter anderem zu den Primärenergiefaktoren. Die Bewertung der Energieträger durch diese Faktoren hat großen Einfluss darauf, wie stark sie in einem nachhaltigen Gebäude eingesetzt werden können. Je niedriger der Faktor, desto größer die Chance. Außerdem kündigte Jung eine Vereinfachung der Vorschriften an, was im Publikum mit ungläubigen Blicken quittiert wurde.
Bei der nachfolgenden Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten bestätigte auch der Beauftragte für Energiepolitik der CDU im Bundestag, Thomas Bareiß: "Wir brauchen das GEG ganz, ganz schnell schon 2018.">Bareiß gestand ein, dass die Regierung beim GEG und bei der steuerlichen Absetzbarkeit der energetischen Sanierung versagt habe. "Das war ein Armutszeugnis."
Auch die Möglichkeit, beim Sanieren Steuern zu sparen wollen die Parteien nach der Wahl erneut angehen, war man sich auf dem Podium einig. Wenn es nach Anja Weisgerber von der CSU geht ohne Gegenfinanzierung. Diese hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble gefordert, die entsprechende Deckelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen aber hatte Bayern abgelehnt. Das bedeutete Anfang des Jahres das vorläufige Aus von Steuererleichterungen nach Sanierungen.
Steuererleichterung für Sanierung nach Kauf oder Erbe
Noch ein politisches Versprechen gab es beim Wärmeschutztag. Der Staatssekretär im Bauministerium, Jochen Flasbarth, kündigte Steuererleichterungen bei "typischen Entscheidungspunkten" für die Gebäudesanierung an. Zu denen kommt es nämlich meist im Erbfall oder beim Kauf einer Immobilie.
Mit Nachlässen bei der Erbschaftssteuer oder der Grunderwerbssteuer könnten zusätzliche Anreize für die Gebäudeertüchtigung geschaffen werden, sagte Flasbarth. Der Gesetzgeber hat offenbar erkannt, dass er mit der bisherigen Förderung nicht genug Anreize schafft. "Das hat nicht gezündet und nicht den Sprung nach vorn gebracht", sagte Flasbarth.
Mit seinem Vorschlag griff er einen Gedanken der Denkfabrik Agora Energiewende auf, die vergangene Woche Vorschläge für die Umgestaltung des Energiesystems bis 2030 gemacht hatte. Gegen günstige Öl- und Gaspreise könne man nicht ansubventionieren, sagte Agora-Direktor Patrick Graichen. Fossile Brennstoffe müssten teurer werden, Strom billiger.
Abgaben auf Energie sollen neu geordnet werden
Nach der Wahl, so heißt es im politischen Berlin dieser Tage immer wieder, sollten Abgaben und Steuern auf die Energieträger neu geordnet werden. Nicht so lange warten müssen alle, die mit energetischen Sanierungen zu tun haben, auf eine genauere Definition des Begriffs "Wirtschaftlichkeit" in der Energieeinsparverordnung.
Laut Paragraph 25 gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu sanieren, wenn dies nicht wirtschaftlich ist. Auf Vollzugsregelungen für die Wirtschaftlichkeitsfaktoren wartet die Branche, seit die Bauministerkonferenz 2015 den Auftrag zur Erarbeitung solcher Regeln gegeben hatte. Dabei geht es unter anderem um Details wie die Abschreibungsfrist für Bauteile. Offenbar stehen die Beratungen der Länder dazu kurz vor dem Abschluss, sagte Andreas Jung auf eine Frage der Energieberaterin und Bauingenieurin Marita Klempnow.
Sie und zwei Architektenkollegen zeigten zum Ende des Wärmeschutztages am Beispiel einer Denkmalsanierung und eines Neubaus, dass gutes energetisches Bauen nicht teuer sein muss: Der historische Bau in Wismar verbraucht nach der Sanierung nur noch 44 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr bei Baukosten von 2600 Euro pro Quadratmeter.
Der vorgestellte Neubau mit Solarthermie an der Fassade und Betonkerntemperierung von Bodenplatte und Decke durch einen Luft-Erdwärmetauscher verbraucht 29 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr bei Baukosten von 1800 Euro pro Quadratmeter (jeweils Kostengruppen 300 und 400). Voraussetzung dafür sei gute Planung und Mut, sagte Marita Klempnow: "Wir machen das, wo andere sich überlegen, ob sie es sich trauen."
Schon zu Beginn hatte der Vorstandsvorsitzende der Euref AG, der Architekt Reinhard Müller, einen ähnlichen Gedanken geäußert. Auf dem von ihm entwickelten Gelände - Euref steht für Europäisches Energieforum - fand der Wärmeschutztag statt: "Es ist alles erfunden für das, was die Bundesregierung im Klimaschutzplan für 2050 festgelegt hat. Es ist auch nicht zu teuer. Man muss es einfach machen", sagte Müller. Susanne Ehlerding