Länder sehen bei Gebäudesanierung Leistungsminderung

Bundesrat lässt Mietminderung bei Sanierung zu

Mieter können bei energetischer Sanierung auch künftig die Miete mindern. © EnBauSa.de / Claudius Hoffmann

Mietminderung während einer energetischen Sanierung soll nach dem Willen des Bundesrats auch künftig zulässig sein.

Die Länder haben zum Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes Stellung genommen und lehnen den geplanten Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen von Mietwohnungen ab. Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass im gesamten Vertragsrecht Beeinträchtigungen der Leistung zu einer Reduzierung der Gegenleistung führen.

Es gebe keinen Grund, dieses Prinzip einseitig zu Gunsten der Vermieter anzutasten. Die Regelung stelle eine einseitige Belastung des Mieters dar, die dazu führen würde, dass die Interessen von Mietern und Vermietern nicht mehr fair austariert wären.

Der Gesetzentwurf soll das Mietrecht an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Deshalb möchte die Bundesregierung unter anderem Vermietern bessere Möglichkeiten geben, sogenannte Mietnomaden schneller aus den Wohnungen entfernen zu können. Zudem will sie die energetische Sanierung von Mietwohnungen fördern. Energetische Modernisierungen sollen daher für drei Monate nicht mehr zu einer Mietminderung führen.

Unverändert bleibt der Grundsatz, dass die Modernisierungskosten mit jährlich elf Prozent auf die Mieter umgelegt werden können. SPD und Grüne wollen diesen Satz auf neun Prozent reduzieren. Der Entwurf schafft auch einen Anspruch zur Umlage von Contracting-Kosten als Betriebskosten. Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Voraussichtlich im Herbst beschäftigt sich dann der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben.

Der Hausbesitzerverband Haus und Grund wirft dem Bundesrat vor, mit diesem Entschluss erneut die energetische Sanierung zu erschweren. Wichtige Bestandteile der von allen politischen Lagern gewollten Energiewende würden damit aus sachfremden Gründen durch die Länder verhindert oder verzögert, so Verbandschef Rolf Kornemann. Die sich mit Modernisierungsabsichten tragenden Vermieter würden dadurch verunsichert und fühlten sich vor den Kopf gestoßen, was zur Zurückhaltung bei Investitionen führe. pgl

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