Einkommensgrenze wird angehoben

Bundesrat erhöht Wohnbauprämie

Bundesrat erhöht Wohnbauprämie. © KfW/Klewar

Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Wohnungsbauprämie. Das hat der Bundesrat beschlossen. Außerdem werden die Einkommensgrenzen angehoben. Damit können meher Menschen die Prämie erhalten. Zugleich wird sie durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen einem deutlich größeren Berechtigtenkreis zustehen. Sie belohnt Menschen, die für den Bau oder Erwerb von Immobilien sparen und wird häufig für Bausparverträge genutzt.

Die Prämie beträgt derzeit 8,8 Prozent und soll auf zehn Prozent steigen. Der maximal geförderte Sparbetrag erhöht sich von derzeit 512 Euro für einen Alleinstehenden auf 700 Euro pro Jahr. Für Paare sind 1.400 Euro die neue Obergrenze. Die jährliche Prämie beträgt dann  70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare. Die Einkommensgrenzen steigen auf 35.000 Euro für Alleinstehende und auf 70.000 Euro für Paare. Das ist wichtig, da die Einkommensgrenzen viele Jahre nicht angepasst wurden und immer mehr Leute durch steigende Einkommen aus der Förderung gefallen sind.

Die Bausparkassen freut die Erhöhung der Prämie. Für Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck kommt sie "zur genau richtigen Zeit.“ In den letzten Jahrzehnten sei die Schere am Immobilienmarkt zwischen Wunsch und finanzieller Realisierbarkeit immer weiter auseinandergegangen. Die neue Wohnungsbauprämie setzt jetzt für mehrere Millionen Menschen zusätzlich einen kräftigen Anreiz, das Sparen für die Immobilie konsequent anzugehen.“ Das könne auch für Entlastung bei Mietwohnungen sorgen, da bisherige Mieter zu Eigentümern würden und deren Wohnungen dann zur Verfügung stünden.

Die Wohnbauprämie war lange nicht mehr erhöht worden und damit nicht attraktiv. Regionen mit hoher Nachfrage nach Wohnungen hatten teilweise reagiert und wie in Hannover eigene Wohnbauprämien aufgelegt.Ob die jetzige Erhöhung Wirkung entalten wird ist fraglich. Die Erhöhung stellt lediglich den Zustand von vor 2004 wieder her. Damals war die Prämie auf 8,8 Prozent reduziert worden. Auch das Inkraffttreten erst ab 2021 ist ein Pferdefuß.

Damit Sparer die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen können, muss die Laufzeit des Bausparvertrags mindestens sieben Jahre betragen. Das ist die sogenannte Sperrfrist. Bausparverträge und die damit verbundene Wohnungsbauprämie dürfen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, also beispielsweise für den Hausbau oder Renovierungen, also auch eine neue Küche oder ein neues Bad. pgl

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