Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 19. Dezember im Prinzip für eine Steuerförderung der Gebäudesanierung ausgesprochen. Darüber soll in den Ausschüssen, federführend im Finanzausschuss, aber weiter beraten werden. Im Vorfeld hatte es bereits Äußerungen gegeben, es sei zu einer wirklichen Einigung mit der Länderkammer gekommen. Das ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Die im Raume stehende Gegenfinanzierung über die Streichung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen steht aber im Antrag nicht. Der Antrag kam aus Bayern. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz wird davon gesprochen, dass eine Entscheidung über die Steuerförderung bis Februar 2015 fallen soll.
Aus Sicht des Antrags wäre die Maßnahme der Steuerförderung ein sinnvoller Baustein des vom Bundesfinanzminister angekündigten 10 Milliarden Euro umfassenden Investitionsprogramms und sollte zur Verstetigung der konjunkturellen Entwicklung zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Der Bundesrat bitte die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vorzulegen, heißt es in dem Antrag weiter. pgl