Gebäudesanierung: Bayern und Nordrhein-Westfalen stellen sich hinter Verbände

Länder fordern Steueranreiz im Bundeshaushalt

Die Bundesländer machen bei Steueranreizen Druck. © Clipdealer

Die fehlenden Steueranreize für energetische Gebäudesanierungen im neuen Bundeshaushalt 2020 haben Verbände und Organisationen im April mit einem offenen Brief bemängelt. Nun ziehen zwei Bundesländer nach und fordern die Bundesregierung auf, die Steuerförderung umzusetzen.

Die Landesregierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen verlangen in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung die schnelle Einführung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen. Angesichts der stagnierenden Sanierungsquote von Gebäuden haben Vertreter der Wärme- und Immobilienbranche wiederholt neue Impulse gefordert. Politisch wird über die steuerlichen Abschreibungen seit Jahren gerungen, in der Vergangenheit scheiterte die Einführung auch schon am Widerstand Bayerns.

Nun macht sich der bayrische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gemeinsam mit seinem Amtskollegen aus NRW, Andreas Pinkwart (FDP), für das Thema stark. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordern sie die rasche Einführung der Steuerförderung. Aiwanger verweist dabei auf den positiven Beitrag zur CO2-Bilanz, den die Sanierung des veralteten Gebäudebestandes leisten kann. 

Eckpunktepapier im März vorgelegt

Bereits im März hatten beide Länder ein Eckpunktepapier vorgelegt. Darin sprechen sie sich für eine "technologieoffene und progressionsunabhängige steuerliche Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden" aus. Bei einfachen Sanierungen sollen 20 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Anstreben eines Niedrigstenergiegebäudestandards sogar 30 Prozent über drei Jahre abgesetzt werden können. Maximal 50.000 Euro sollen anrechenbar sein. Das Programm soll über zehn Jahre laufen, heißt es in dem Eckpunktepapier.
 
Die beiden Minister verweisen auf die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte, die die Sanierungsförderung erzeugen kann. "Ein solcher Steueranreiz verbessert nicht nur die Rahmenbedingungen für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung, sondern setzt auch positive Impulse für das Handwerk und die lokale Wirtschaft und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen", betonte NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart. Laut dem Eckpunktepapier ist mit Mehreinnahmen bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer sowie Sozialabgaben zu rechnen. 

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD hatten sich beide Parteien darauf geeinigt, die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen voranzubringen. Allerdings sind die dafür vorgesehenen Mittel bereits für das neue Baukindergeld aufgebraucht. "Der Bund muss jetzt handeln und umsetzen, was er zugesagt hat. Die steuerliche Förderung weiterhin auf die lange Bank zu schieben, heißt, riesige Energieeffizienzpotenziale zu verschenken", betonte Minister Aiwanger. Im aktuellen Haushaltsentwurf ist kein Budget für die Steuerförderung der Sanierung vorgesehen. Aus dem Finanzministerium hatte zuletzt geheißen, die Bundesregierung stimme sich derzeit über die Einführung des Steuerbonus für Sanierungen ab. al

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