Klimaneutralität bis 2050 festgeschrieben

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Klimaschutzgesetzes

Es kommt Bewegung in die Debatte um Klimagesetze. © Ehlerding

Das Bundeskabinett hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vorsieht. Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Es könnte auch den Weg ebnen für das Gebäudeenergiegesetz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir haben beschlossen, dass Deutschlands Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich werden. Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Damit lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit.“

Das Klimaschutzgesetz schreibtgesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat jedes Jahr überwacht, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. Zur Besetzung des Expertenrats gibt es noch keine Aussagen. Wenn ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (-55% CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten.

Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Das Bundeskabinett beschloss heute außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Das Programm enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) fürchtet, dass die Ministerien sich die Ergebnisse schönrechnen lassen. Der schon existierende Expertenrat für Klimaschutz müsse die Regierungsmaßnahmen in einem Jahresgutachten evaluieren und eigene Vorschläge machen, so der Verbandsvorsitzende Hubert Weiger. „Nur wenn der Rat der Experten die Leitlinie für den Ehrgeiz beim Klimaschutz ist, hat er eine effektive Funktion.“ Zudem müsse der Bundestag als weitere „Transparenz- und Kontrollinstanz“ einbezogen werden. „Das ist wichtig, gerade weil Klimaschutz eine breite Akzeptanz haben muss“, sagte Weiger.

Das Gesetz könnte auch für das Gebäudeenergiegesetz eine Weichenstellung sein. Bislang galt inoffiziell als eine der Hürden, dass das Bundesumweltminsterium so lange blockiere, bis ein Klimaschutzgesetz auf dem Weg ist.

Den Verbänden der TGA-Branche gehen die Vorschläge nicht weit genug. "Die Einführung eines nationalen Emissionsrechtehandels für den Gebäudesektor ist jedoch aus unserer Sicht nicht dienlich, um zügig die Menge der CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Einführung und die Umsetzung eines solchen Zertifikatehandels dauern zu lang. Bedauerlich ist, dass sich das Bundeskabinett auch nicht zu klaren Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung im Bereich der Nichtwohngebäude durchringen konnte. Ohne Aktivierung der Potenziale des Wohn- und Nichtwohngebäudebereichs werden wir die CO2-Einspar- und Klimaschutzziele nicht erreichen", erklärte Günther Mertz von der Repräsentanz der TGA-Verbände in Berlin in einer ersten Stellungnahme. von Pia Grund-Ludwig

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Kommentare (1)

  1. Uli F Wischnath (BAUWENDE)
    at 12.10.2019
    Sehr geehrte Frau Ludwig,
    ich kann Ihre positive Bewertung des Klimaschutzgesetzes nicht teilen.
    Der für Deutschland in diesem Gesetz genannte Fahrplan steht nicht im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens: Zur Einhaltung des Ziels, deutlich unter 2° Erderwärmung zu bleiben dürften insgesamt noch 800 GtCO2eq ausgestoßen werden. Auf Deutschland entfallen entsprechend seinem Anteil an der Weltbevölkerung 7,5 GtCO2eq. Der Fahrplan gemäß Klimaschutzgesetz führt aber zu 13 GtCO2eq und stellt somit eine 72 %ige Überschreitung des Deutschland zustehenden Budgets dar. Die Maßnahmen des Klimapakets sind noch nicht einmal geeignet, den im Klimaschutzgesetz festgelegten Fahrplan einhalten zu können. Gemäß einer Überschlagsrechnung von Agora Energiewende wird damit nur ca 1/3 der benötigten Einsparungen erreicht werden. Da die Ressorts auch keine finanzielle Verantwortung für die Nicht-Einhaltung von Vorgaben in ihren Bereichen übernehmen müssen, ist nicht zu erwarten, dass von dort der Impuls für mehr Klimaschutz kommen wird.
    In einem Satz: Deutschland setzt sich unzureichende Ziele und beschließt begleitend ein Maßnahmenpaket, mit dem wir auch hinter den unzureichenden Zielen noch weit zurückbleiben werden.
    Neben der Tatsache, dass dieses Paket die schon heute und in Zukunft noch viel mehr vom Klimawandel betroffenen Menschen und Länder - nicht nur in finanzieller Hinsicht - viel kosten wird, wird Deutschland die im Rahmen des effort sharing erforderlichen Emissionsminderungen nicht hinbekommen und auch selber viele 10 Mrd € ausgeben müssen, um Verschmutzungsrechte zu kaufen. Diese Ausgaben werden überhaupt keinen positiven Effekt in Deutschland haben; das Geld ist einfach weg. Wie viel sinnvoller wäre es, damit sinnvollen und sozial gerechten Klimaschutz zu machen, der zusätzlich noch Impulse für die deutsche Wirtschaft geben könnte, wie z.B. bei einer verstärkten energetischen Sanierung des Bestandes.
    Mit freundlichen Grüßen Uli F Wischnath

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