Klimaneutralität bis 2050 festgeschrieben

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Klimaschutzgesetzes

Es kommt Bewegung in die Debatte um Klimagesetze. © Ehlerding

Das Bundeskabinett hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vorsieht. Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Es könnte auch den Weg ebnen für das Gebäudeenergiegesetz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir haben beschlossen, dass Deutschlands Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich werden. Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Damit lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit.“

Das Klimaschutzgesetz schreibtgesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat jedes Jahr überwacht, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. Zur Besetzung des Expertenrats gibt es noch keine Aussagen. Wenn ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (-55% CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten.

Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Das Bundeskabinett beschloss heute außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Das Programm enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) fürchtet, dass die Ministerien sich die Ergebnisse schönrechnen lassen. Der schon existierende Expertenrat für Klimaschutz müsse die Regierungsmaßnahmen in einem Jahresgutachten evaluieren und eigene Vorschläge machen, so der Verbandsvorsitzende Hubert Weiger. „Nur wenn der Rat der Experten die Leitlinie für den Ehrgeiz beim Klimaschutz ist, hat er eine effektive Funktion.“ Zudem müsse der Bundestag als weitere „Transparenz- und Kontrollinstanz“ einbezogen werden. „Das ist wichtig, gerade weil Klimaschutz eine breite Akzeptanz haben muss“, sagte Weiger.

Das Gesetz könnte auch für das Gebäudeenergiegesetz eine Weichenstellung sein. Bislang galt inoffiziell als eine der Hürden, dass das Bundesumweltminsterium so lange blockiere, bis ein Klimaschutzgesetz auf dem Weg ist.

Den Verbänden der TGA-Branche gehen die Vorschläge nicht weit genug. "Die Einführung eines nationalen Emissionsrechtehandels für den Gebäudesektor ist jedoch aus unserer Sicht nicht dienlich, um zügig die Menge der CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Einführung und die Umsetzung eines solchen Zertifikatehandels dauern zu lang. Bedauerlich ist, dass sich das Bundeskabinett auch nicht zu klaren Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung im Bereich der Nichtwohngebäude durchringen konnte. Ohne Aktivierung der Potenziale des Wohn- und Nichtwohngebäudebereichs werden wir die CO2-Einspar- und Klimaschutzziele nicht erreichen", erklärte Günther Mertz von der Repräsentanz der TGA-Verbände in Berlin in einer ersten Stellungnahme. von Pia Grund-Ludwig

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