Baufertigstellungsversicherung tritt nur bei Pleite ein

Bürgschaft kann Bauherren absichern

Gegen Insolvenz des Bauunternehmers können sich Bauherren mit einer Baufertigstellungsversicherung absichern.

Bauherren sollten sich von den Firmen, mit denen sie bauen, den Abschluss einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen lassen und außerdem eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Das rät Baufachanwältin Sabina Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Von den Versicherungen sollten sich Bauherren allerdings nicht zuviel versprechen, sagt Böhme. Die Versicherungen geben dem Bauherrn nur im Fall der Insolvenz des Bauunternehmens die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer durchzusetzen. Die Baugewährleistungsversicherung gebe dem Bauunternehmer sogar Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.

Bauherren seien mit einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft besser beraten, die von der finanzierenden Bank ausgestellt wird. Darauf habe man zwar keinen Rechtsanspruch, sollte aber dennoch versuchen, das durchzusetzen, sagt Böhme. Dazu müsse geregelt werden, in welcher Höhe Sicherheit geleistet wird, wann ein Sicherheitsfall vorliegt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herauszugeben ist. Nur bei einer solchen Fertigstellungsbürgschaft sei die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme abgesichert, so Böhme weiter. pgl

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