Besitzer akzeptieren moderate Kosten für Prüfung

Bremen setzt EnEV und Wärmegesetz gemeinsam durch

In Bremen ist der gemeinsame Vollzug von Energieeinsparverordnung und EE-Wärmegesetz bereits Realität.

In Bremen ist der gemeinsame Vollzug von EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bereits Realität. Jan Vielrock-Heinken vom Senator für Bau, Verkehr und Umwelt stellte auf den Berliner Energietagen die Erfahrungen damit vor. Das ist insbesondere deshalb spannend, weil in zahlreichen Ländern Wärmegesetz und EnEV von unterschiedlichen Ministerien und Behörden umgesetzt werden müssen.

Die Hanseaten haben den Vorteil, dass die Fragestellung überschaubar ist: 1.100 Baugenehmigungen fallen pro Jahr an. Auch in Bremen musste man aber das Problem der unterschiedlichen Zuständigkeiten lösen, dort fällt die Prüfung und Überwachung der EnEV und Wärmegesetz nicht unter die Bauordnung.

Auch Wärmegesetz wird im Planungsstadium geprüft

Geändert wurde für das Wämegesetz der Zeitraum, zu dem es beachtet werden muss. Wie bei der EnEV findet eine Prüfung nun bereits im Planungsstadium statt. Um die Wirksamkeit der Gesetze zu erhöhen und für wirklichen Vollzug zu sorgen gibt es das 4-Augen-Prinzip. "Es schaut nicht nur der Planer, sondern auch der Sachverständige, und zwar nicht auf dem Papier, sondern in der Bauausführung", so Vielrock-Heinken.

Eine Überprüfung sollte bei jedem Gebäude erfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass bei jedem Bau die komplette Bauausführung überwacht wird, das wäre zu teuer. "Die Sachverständigen prüfen in unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlicher Tiefe", so Vielrock-Heinken.

Die Sachverständigen werden staatlich zugelassen, ähnlich wie Baustatiker. Für Gebäude der Klasse 1 und 2 ist die Prüfung vereinfacht, um die Kosten zu reduzieren. Dort gibt es kein 4-Augen-Prinzip, man verlässt sich auf die Architekten. "Wir prüfen bei zirka 5 Prozent in Stichproben mit staatlichen Sachverständigen", so der Bremer Experte. Einer der kritischen Punkte dabei sei es, die vollständigen Unterlagen zusammenzustellen.

Die Kosten für den Vollzug der EnEV und Wärmegesetz würden in vertretbarem Umfang akzeptiert, so die Erfahrung aus Bremen, das ist ja auch eine Art der Qualitätssicherung. Das betreffe allerdings nur den Neubau, "im Bestand kriegen wir keinen Vollzug hin, denn da wissen wir über Bautätigkeiten nicht Bescheid", räumt Vielrock-Heinken ein. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.