Von der Trockenkammer im Sägewerk über die Wäscherei bis zum Backofen

BMWi fördert Prozesswärme aus Holz

Prozesswärme aus Hackschnitzeln und Pellets wird gefördert. © Depi

Holzkessel, die mindestens 50 Prozent Prozesswärme erzeugen, werden seit Januar im Rahmen des neuen Programms "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" gefördert. Unternehmen haben die Wahl zwischen einer Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder einem Zuschuss in gleicher Höhe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

"Von der Beheizung von Trockenkammern im Sägewerk über Wäschereien, Gärtnereien bis hin zur Lebensmittelproduktion gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das neue Förderprogramm zu nutzen", sagt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Er begrüsst, dass das BMWi hat die Förderung deutlich verbessert hat. Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden nun mit Investitions- oder Tilgungszuschüssen in Höhe von 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Bei größeren Unternehmen sind es 45 Prozent. Beim Ersatz eines konventionellen oder der Ergänzung eines bestehenden Wärmeerzeugers, bei Solaranlagen und bei sogenannten De-minimis-Beihilfen (bis zu 200.000 EUR innerhalb von drei Jahren) sind die gesamten Investitionskosten förderfähig.

Bei allen anderen Vorhaben werden nur die Investitionsmehrkosten gefördert – das betrifft vor allem große Investitionen in völlig neu errichtete Prozesswärmeanlagen. Die Förderung beträgt maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Förderungen – auch nicht mit Beihilfen nach KWKG und EEG – kumuliert werden.

Förderfähig sind sämtliche Holzkessel, die auch im Makrtanreizprogramm gefördert werden können. Bei Holzkesseln bis 100 kW muss die Möglichkeit der Nutzung des Brennwertes überprüft und vom durchführenden Unternehmen bestätigt werden. Holzkessel ab 100 kW müssen mit einem Abgaswärmetauscher ausgestattet werden.

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Wärmeerzeuger zugehörige Brennstofflager und Wärmespeicher und die für die Einbindung in den vorhandenen Prozess und zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Förderfähige Nebenkosten sind Machbarkeitsabschätzungen, Planungskosten, Installationskosten und notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Anlage. Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von max. 30 Prozent an den gesamten Investitionskosten förderfähig.

Zu beachten ist, dass – anders als bei der MAP-Förderung – mit dem Vorhaben erst nach erfolgter Zusage (Zuwendungsbescheid) durch die KfW oder das BAFA begonnen werden darf. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Quelle: Depi / sth

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