Vier Gebäude in Lichterfelde Süd werden zu "Micro Grid" vernetzt

BMUB fördert warmmietenneutrale Gebäudesanierung

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit 740.000 Euro die Sanierung von vier Gebäuden im Berliner Stadtquartier Lichterfelde Süd.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat einen Förderbescheid über rund 740.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm an die Märkische Scholle Wohnungsunternehmen eG in Berlin übergeben. Mit Hilfe dieser Fördermittel wird die Genossenschaft eine annähernd warmmieten-neutrale Sanierung von vier Gebäuden umsetzen. Dabei erfolgt die Wärmeversorgung künftig ausschließlich mit erneuerbaren Energien.

Im Berliner Stadtquartier "Lichterfelde Süd" vermietet die Genossenschaft Wohneinheiten in sanierungsbedürftigen Gebäuden aus den 1930er und 1960er Jahren. Vor allem der unzureichende Wärmeschutz führt zu hohen Betriebskosten. Vier Gebäude dieses Quartiers werden bis Dezember 2018 grundsaniert und sozialverträglich auf einen besonders hohen energetischen Standard gebracht. Die Wärmeversorgung wird dann vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt. Eine komplexe Regelungstechnik soll die vier Gebäude mit ihrem Wärme- und Strombedarf und dem Energieangebot zu einem lokalen "Micro Grid" vernetzen, um die Anlagentechnik besser auslasten und kleiner dimensionieren zu können.

Ein wesentliches Projektziel ist die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen. Es erfolgt daher keine "Entmietung" mit anschließender Neuvermietung zu höheren Preisen. Den Mieterinnen und Mietern werden während der Sanierung Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Sanierung kann die Warmmiete nahezu konstant gehalten werden, da die Kosten der Sanierung mit der Einsparung an Heizenergie und der Einspeisevergütung des Stroms aus Fotovoltaikanlagen kompensiert werden.

Da die Gebäude künftig keine Fernwärme mehr zum Heizen und keine elektrische Energie für den Betrieb von Durchlauferhitzern benötigen, können durch die Sanierung pro Jahr 269,2 Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben. Quelle: BMUB / bba

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