Der Senat hat den Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Er verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln und die Kohlendioxidemissionen um mindestens 85 Prozent, bezogen auf das Basisjahr 1990, zu reduzieren.
Mit dem am 6. April 2016 in Kraft getretenen Berliner Energiewendegesetz liegt bereits ein gesetzlicher Handlungsrahmen für die Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik vor. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung des Senats, dem Berliner Abgeordnetenhaus ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) vorzulegen, welches die konkreten Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels enthält.
Das BEK 2030 enthält Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft sowie Private Haushalte und Konsum für den Umsetzungszeitraum bis 2020 und den Entwicklungshorizont 2030. Grundlage für das nun vom Senat beschlossene BEK 2030 ist ein wissenschaftlicher Endbericht der durch ein Fachkonsortium unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde.
Die zentrale Herausforderung für die Transformation der Berliner Energieversorgung ist es, mittelfristig die Nutzung von Kohle für die Erzeugung von Strom und Wärme zu beenden und den Verbrauch von Öl deutlich zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Dafür müssen die Infrastrukturen angepasst und Flexibilitätsoptionen auf- bzw. stärker ausgebaut werden. Die im BEK 2030 formulierten Maßnahmen und Strategien sehen daher für das Handlungsfeld Energie insbesondere den Ausbau der Gasbasierten (Bio- und Erdgas) flexiblen KWK, die Nutzung von Wärme- und Stromspeichern, den Ausbau der Solarenergienutzung, der Nutzung vom Wärmepumpen und Geothermie und die Förderung von Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anwendungen vor.
Im Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung wird auf einen zielgruppenspezifischen Mix aus Anreizen, Beratung für private Akteure oder auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gesetzt. Um den erforderlichen Anstieg der Sanierungsrate im Gebäudebestand bis 2050 auf durchschnittlich 2,0 Prozent sozial verträglich und baukulturell behutsam zu erreichen, werden eine Reihe flankierender Maßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen richten sich in ihrer Umsetzung sowohl an das Land Berlin als auch an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Quartiersakteure und Betreiber sozialer und kultureller Infrastrukturen. Das Land Berlin wird seiner besonderen Vorbildrolle gerecht und wird Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude aufstellen. Zur Erhöhung von Sanierungsraten im Mietwohnungsbau werden unter anderem Quartierslösungen für den Bestand sowie Modellquartiere für den Neubau vorgeschlagen.
Durch den Abschluss von Klimaschutzvereinbarungen soll das Engagement der Berliner Unternehmen forciert und anerkannt werden. Die Entwicklung neuer Klimaschutz- und Energietechnologien sowie die Kooperation von Forschung und Unternehmen stehen ebenso im Focus des Handlungsfeldes. Die Förderung eines klimafreundlichen Konsumverhaltens steht im Vordergrund des Handlungsfeldes Private Haushalte und Konsum. Hierzu sollen Beratungsangebote verbessert, Modellvorhaben unterstützt und neue Anreize gesetzt werden. Besondere Bedeutung haben dabei neue Angebote zur Klima-Bildung in Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie die Vernetzung der jeweiligen Akteure. Quelle: Berliner Senat / pgl