Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin fördert netzdienliche, sekundäre Stromspeicher, die dauerhaft in Verbindung mit neu zu installierenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen errichtet werden. Pro Photovoltaikanlage wird ein Stromspeicher gefördert. Geld gibt es für Speicheranlagen wie Batteriespeicher, Salzwasserbatterien, Redox-Flow-Systeme oder Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle.
Der Zuschuss liegt bei 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems, maximal jedoch bei 15.000 Euro pro System. Wenn Speicher oder das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie verfügen gibt es 300 Euro extra.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, natürliche Personen sowie die Berliner
In Nordrhein-Westfalen sind wieder Anträge im Programm Progres NRW möglich. Ab März soll es auch Mittel für die Förderung von Batteriespeichern geben, so das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.
Auch Bayern und Thüringen haben Programm zur Förderung von Batteriespeichern für neue PV-Anlagen. pgl