Angebot für Planer und Berater

Berechnungswerkzeug bewertet energetische Modernisierung

Tool unterstützt bei der Sanierung. © Fotolia /Alexander Raths

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellt ein verbessertes Tool zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen bereit. Das Angebot richtet sich an Architekten, Energieberater und interessierte Gebäudeeigentümer.

Um die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen zu berechnen, gibt es zahlreiche Methoden, die unterschiedlich aufwändig sind. Die Website des BBSR stellt die Methoden und ihre Anwendungsgebiete vor. Soll beispielsweise ein Gebäude komplett modernisiert werden, braucht es eine umfassende ökonomische Untersuchung mit möglichst genauen Randbedingungen und Kostenkalkulationen. Bei kleineren Teilmaßnahmen reicht dagegen in der Regel eine überschlägige, deutlich weniger aufwändige Betrachtung. Für beides bietet die Website detaillierte Hinweise.

Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden – zum Beispiel für die Dämmung von Wänden oder Dächern – kann man ein einfaches Berechnungstool herunterladen, das jetzt in der deutlich verbesserten Version 2.1 kostenfrei zur Verfügung steht. Mit dem Tool lassen sich jetzt die Amortisationszeit, der Grenzpreis für die Kilowattstunde Heizenergie, ab dem sich eine Modernisierungsmaßnahme rechnet, sowie der durch eine Modernisierung zu erwartende jährliche Kostenvorteil berechnen. Außerdem wird überschlägig die prospektive Energieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand berechnet. Das Tool enthält plausible Grundeinstellungen – etwa für Zinssatz, Heizperiodenlänge und Preissteigerungen, die individuell anpassbar sind. Auch ist es möglich, die Investitionskosten abzuschätzen, wenn diese nicht zum Beispiel aus Voranschlägen bekannt sind. Da die Wirtschaftlichkeit stark vom individuellen Preis der eingesparten Wärme abhängt, enthält die aktuelle Version des Tools Hilfsmittel zu dessen Berechnung. Die Anwendung wird an verschiedenen Beispielen gezeigt.

Die Website bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung; insbesondere für die Bestandsmodernisierung, aber auch zu praktisch allen anderen Anforderungen der Verordnung.

Die neuen Informationen sollen auch den Vollzug der Verordnung durch die Bundesländer unterstützen. Ist eine nach der Verordnung vorgeschriebene Maßnahme wegen eines hohen Aufwandes im Einzelfall nicht wirtschaftlich, so kann der Bauherr bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde – in der Regel der Baurechtsbehörde – eine Befreiung beantragen. Es steht den Ländern frei, die vom BBSR bereitgestellten Informationen zur Wirtschaftlichkeit als Grundlage für ihr Vollzugshandeln nutzen. Die neue Version 2.1 ist auch für diesen Anwendungsfall geeignet. Quelle: BBSR / pgl

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