Christian Noll, Geschäftsführer der Deneff im Interview

"Beim Gebäudeenergiegesetz überwiegen die kritischen Punkte"

Noll: Gebäudeenergiegesetz ist kein Schritt nach vorn. © Deneff

Die erste Lesung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist durch, schon im März wird die finale Abstimmung im Parlament erwartet. Eine so genannte Innovationsklausel soll Quartierslösungen erleichtern. Christian Noll, Geschäftsführer der Deutschen Unternehmensinitiative Energieffizienz (Deneff) warnt aber vor einem drohenden Aufweichen von Minimalstands. Das gefährde die Klimaziele.

Ist das GEG in Sachen Klimaschutz ein Schritt nach vorne?
Noll: Maximal ist es ein Trippeln auf der Stelle. Es gibt ein paar kleine Schritte, wie die anlassbezogene Beratung beim Eigentümerwechsel oder das sogenannte Ölheizungsverbot, wenn sie denn so kommen wie vorgeschlagen. Der wesentliche Punkt sind aber Aufweichungen, die kritischen Punkte überwiegen leider.

Einige Experten haben sich in der aktuellen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz relativ zufrieden geäußert, Sie bleiben bei Ihrer kritischen Einschätzung. Was ist der Grund?

Der Grund ist, dass der Entwurf so wie er ist keinen weiteren Beitrag zu einer CO2-Einsparung im Gebäudebereich bringt. Die Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist zwar zu begrüßen, aber ob das nennenswert CO2 einspart, bezweifeln wir. An einigen Punkten sind wir zudem skeptisch, weil es zu einer Aufweichung der Anforderungen kommt. Er fällt auch hinter frühere Entwürfe zurück, in denen zumindest eine stärkere Vorbildfunktion der öffentlichen Hand vorgesehen war. Im Klimaschutzgesetz ist bezogen auf die Gebäude der öffentlichen Hand geregelt, dass hier auch die volkswirtschaftlichen Klimaschutzkosten zu betrachten sind. Das spielt im Gebäudeenergiegesetz jedoch bislang keine Rolle. Unsere Hauptkritik richtet sich aber gegen die Innovationsklausel, weil damit Anlässe zur Aufweichung geschaffen werden oder in Ansätzen bereits vorhanden sind. Auch die Umsetzung von EU-Anforderungen ist mit dem GEG nicht gewährleistet.

Es gibt eine Reihe von Fachleuten, die der Innovationsklausel etwas abgewinnen können. Kann die Betrachtung kompletter Quartiere nicht eine Chance sein, zu guten Lösungen zu kommen?

Einige Quartiersansätze sehen wir positiv. Die können allerdings jetzt auch schon umgesetzt werden und werden sogar gefördert. Die Frage ist aber, was jeweils unter Quartiersansatz verstanden wird. Quartiersansätze können helfen, Ziele zu erreichen, wenn sie ambitioniert sind, aber sie dürfen nicht dazu genutzt werden, um Mindeststandards zu unterlaufen. Nach der jetzigen Fassung wird es möglich sein, Gebäude so zu sanieren, dass sie anschließend nicht einmal die Bestandsanforderungen der aktuellen EnEV erfüllen, wenn dafür andere Gebäude im Quartier etwas besser sind. Bei Sanierungen einzelner Gebäude darf deren Wärmeschutz auf dem Niveau der Energieschleudern der 1950er Jahre bleiben. Das kann kein zukunftsweisender Ansatz im Sinne des Klimaschutzes sein. Dazu kommt, dass die Quartiere nicht exakt definiert sind.

Wie sind Quartiere charakterisiert?

Es wird von einem räumlichen Zusammenhang gesprochen, aber was das bedeutet ist nicht klar. Dieser wird auch in der Begründung des Gesetzes nicht konkretisiert. So dürfte man Gebäude überspringen, die zwischen Gebäuden liegen, die gemeinsam bilanziert wurden. Wo die Grenze liegt und wie man das auslegt ist unklar und dazu noch uneinheitlich zum Energiewirtschaftsgesetz.

Sehen Sie Möglichkeiten die Innovationsklausel so nachzubessern, dass sie für den Klimaschutz etwas bringt?

Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn eine Innovationsklausel an den Energie- und Klimazielen sowie an nachgewiesenen, tatsächlichen Ergebnissen – also Verbräuchen – ausgerichtet würde. Wenn man sich am Ergebnis orientiert wie man dies in China, in Schweden und in dem US-Staat Washington tut, dann kann man Innovationen anreizen. Die bloße Änderung der Bezugsgrößen tut dies nicht. Für neue Gebäudetechnologien oder Bauprodukte, die nach bestehenden Normen nach dem Referenzgebäudeverfahren bislang nicht berücksichtigt werden, ändert sich auch nichts, nur weil nach CO2 bilanziert wird. Derzeit ist die Innovationsklausel eher ein Einfallstor für weitere Aufweichungen, reduziert in keinster Weise Komplexität und sollte gestrichen werden.

Wie wahrscheinlich ist es, dass es beim Gebäudeenergiegesetz in der weiteren Diskussion noch zu substantiellen Änderungen kommt?

Aus unserer Sicht ist die Meinungsbildung dazu weitgehend abgeschlossen. Der öffentliche Druck hat mit der Verabschiedung des Klimapakets nachgelassen, der politische Spielraum wird als ausgeschöpft dargestellt. Möglicherweise gibt es bei den Anforderungen an die Gebäude der öffentlichen Hand noch Nachbesserungspotential, das hat sich in den ersten parlamentarischen Diskussionen gezeigt. Wir haben die Hoffnung, in einigen Punkten die verdeckten Abschwächungen herauszubekommen. So wurden etwa bei der Erweiterung von Gebäuden die Anforderungen abgesenkt ohne Begründung, das könnte noch rückgängig gemacht werden.

Ist man beim Gebäudeenergiegesetz in Bezug auf Vorgaben der EU auf der sicheren Seite?

Für die Meldung des Niedrigstenergiegebäudes hätte man das GEG nicht benötigt. Der EU-Kommission wurde bereits mitgeteilt, dass man einfach die aktuelle EnEV-Anforderung zum Niedrigstenergiegebäude erklärt. Man kann darüber streiten, ob das sachgerecht ist und ob die EU das anerkennen wird. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht weiterhin Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Transparenz für den Gebäudebestand vor, zum Beispiel für große Gewerbegebäude Energiemonitoring und Energiemanagement. Das ist im GEG überhaupt nicht umgesetzt und soll eigentlich bis 2025 bereits flächendeckend ausgerollt sein. Außerdem sagt die EU-Gebäuderichtlinie, dass auch bei Quartiersansätzen jedes einzelne Gebäude die Mindestanforderungen erfüllen muss. Nach der deutschen Variante ist das nicht der Fall.

Es gibt also keine Rechtssicherheit?

Als Bauherr muss ich mir überlegen, wenn ich die Innovationsklausel nutze und ein Gebäude baue oder saniere, ob das rechtssicher ist.

Wie sieht der weitere Zeitplan beim GEG aus?

Kommende Woche geht es in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dann wird entschieden, ob es eine Expertenanhörung gibt und im März würden die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung im Bundestag erfolgen. Wenn man bedenkt, dass das Gesetz vier Jahre in der Mache ist, wird es im Moment durchs Parlament gepeitscht. Man will das Thema vom Tisch bekommen. Die positive Bewertung durch manche Akteure hat sicher auch damit zu tun, dass man die Unsicherheit beenden möchte.

Interview: Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.