Viele Länder denken über eigene Grundsteuerregelung nach

Bei Grundsteuer droht ein Flickenteppich

Flickenteppich bei Grundsteuer droht. © Siepmann / Pixelio

Die Länder sollen künftig die Art und Weise, wie die Grundsteuer berechnet wird. Damit droht ein Flickenteppich.

Neben Bayern gebe es auch in Sachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen entsprechende Überlegungen, berichtet die „Bild“-Zeitung. Damit droht ein bundesweiter Flickenteppich bei der Grundsteuer.

Es hatte ohnehin lange gedauert, bis sich Bund und Länder nach einem Urteil des Bundsgerichtshofs auf eine neue Berechnungsmethode für die Grundsteuer geeinigt hatte. Insgesamt war die Forderung,d ass es durch die Reform nicht zu Erhöhungen kommt. Das wird in der Summe stimmen, aber nicht für jeden einzlenen Haushalt. Finanzminister Olaf Scholz will den Wert der Immobilie abbilden. Die Größe des Grundstücks und des Hauses zählt zum Wert - genauso wie alt die Immobilie ist und in welcher Lage es steht. Das heißt dann Bodenrichtwert. Hinzu kommt die durchschnittliche Nettokaltmiete. Wer viel Miete zahl, zahlt auch mehr Grundsteuer. Das Modell sei gerecht, so Scholz: "Ich möchte, dass jemand, der in einer preiswerten Wohnung in einer superteuren Wohngegend wohnt, nicht die Grundsteuer zahlen muss, die in den teuren Luxuswohnungen nebenan anfällt" zitiert ihn die Tagesschau.

Kritiker befürchten, es könne das Wohnen vor allem in Großstädten und in Ostdeutschland verteuern. Der von Scholz ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass seine Reform ab 2020 überall dort greift, wo Bundesländer keine eigenen Gesetze beschließen. Das führt nun dazu, dass viele Länder ausscheren.

Druck in Richtung Länderlösungen kommt auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland. Er begrüßt Lösungen auf Länderebene. „Das ist die Chance für die Länder, zumindest auf Landesebene ein einfaches und bürokratiearmes Flächenmodell zu installieren. Aus Sicht der BID sollten sich die abweichenden Länder dann auf ein einheitliches ‚Alternativ‘-Flächenmodell verständigen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, derzeit geschäftsführender Verband der BID.

Außerdem fordert der BID Nachbesserungen. Völlig inakzeptabel und augenscheinlich verfassungswidrig sei die vorgesehene Grundsteuervergünstigung in Form einer ermäßigten Steuermesszahl lediglich für eine ausgewählte Gruppe von Wohnungsunternehmen aufgrund ihrer Anteilseignerschaft oder ihres steuerlichen Status'. Dieses Vorhaben benachteilige alle anderen Vermieter in ungerechtfertigter Weise.

„Der Bundesfinanzminister hat den schwarzen Peter an die Kommunen gereicht – sie sollen sein Versprechen einer aufkommensneutralen Reform umsetzen. Doch schon heute steht fest: Die Kommunen spielen nicht mit“, betonte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, anlässlich der  ersten Lesung des Gesetzespakets im Bundestag. Der Eigentümerverband hat mehr als 1.600 Bürgermeister in Kommunen mit über 10.000 Einwohnern angeschrieben und gefragt, ob sie den Hebesatz der Grundsteuer nach einer Reform so anpassen werden, dass das Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinde in etwa gleich bleibt. Aus nur 22 Prozent der bislang vorliegenden 619 Antworten geht hervor, dass die Kommunen eine solche Anpassung vornehmen und damit die Aufkommensneutralität sichern wollen. 63 Prozent der Antwortenden (ein Viertel aller Befragten) wissen hingegen nicht, wie sie im Falle einer Reform reagieren werden. „Das ist ein deutlicher Beleg für die Verunsicherung der Kommunen“, so Warnecke. „Es liegt nun bei Bund und Ländern, diese Verunsicherung zu beseitigen und die Kommunen auf die Schritte vorzubereiten, die im Falle der geplanten Reform dringend notwendig werden, um die Steuerlast auf Bundesebene konstant zu halten.“ pgl

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