Unter dem Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat der Bund sämtliche Förderprogramme zusammengefasst, die es zuvor für Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien gab. Die BEG-Förderung fußt auf drei Säulen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss. Bisher ist nur die Zuschussförderung im Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen über das BAFA möglich. Ab Juli 2021 sollen dann die Kreditvariante BEG Einzelmaßnahmen über die KfW und die beiden anderen Teilprogramme BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude folgen.
Für die Förderung von Solarheizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant: In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie die Heizungssanierung, die Heizungsoptimierung, aber auch neue Fenster, Türen, Dämmmaßnahmen und sogar Smart-Home-Systeme förderfähig. Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude einsetzen wollen. Neubauten sind generell ausgeschlossen.
30 Prozent für Investitionen
Die Solarthermie-Anlage ist eine der in der BEG-Förderung aufgeführten Einzelmaßnahmen: Wer eine Solarwärme-Anlage nachrüstet, erhält vom Staat 30 Prozent der Investitionskosten erstattet. Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren, sondern sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage. Dazu zählt etwa der Speicher, die Solarstation, bei Bedarf eine Aufständerung und die Regelung. Alle Anschlussarbeiten und die notwendigen Demontagearbeiten vorhandener Geräte gehören ebenfalls dazu. Sollte ein neuer Heizungsraum erforderlich sein, wird auch dieser anteilig gefördert.
Eine Solarthermie-Anlage, die neben der Warmwasserbereitung auch Solarwärme für die Heizung bereitstellt, ist besonders effizient in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. Auch der Einbau einer solchen Flächenheizung wird vom Staat im Rahmen der BEG-Förderung einer Solarthermie-Anlage bezuschusst. Zu den 30 Prozent Fördersatz kommen 5 Prozentpunkte hinzu, wenn die Errichtung der Solaranlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt ist, den ein BAFA-gelisteter Energieberaterin oder Energieberater erstellt hat. Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.
Gas-Hybridheizungen in der BEG-Förderung
Wer sich für die Kombination aus einem neuen Gas-Brennwertgerät und einer Solarheizung entscheidet, erhält für diese so genannte Gas-Hybridheizung ebenfalls die Förderquote von 30 Prozent. Wenn in diesem Fall eine alte Ölheizung ersetzt wird, steigt die Förderquote auf 40 Prozent. Mit iSFP-Bonus kommt man dann auf maximal 45 Prozent.
Noch besser ist die BEG-Förderung, wenn man die Solarthermie-Anlage mit einem weiteren Wärmerzeuger auf der Basis erneuerbarer Energien koppelt. Denn die Kombination aus Pelletskessel und Solaranlage oder aus Wärmepumpe und Solaranlage erhält 35 Prozent Förderung. Mit Ölkesseltauschbonus und iSFP-Bonus summiert sich die Förderquote auf 50 Prozent. Für besonders emissionsarme Pelletskessel gibt es noch den Innovationsbonus Biomasse, der weitere 5 Prozentpunkte bringt. Anders als die anderen Boni gilt der Innovationsmodus nur für den Pelletskessel und nicht für die Umfeldmaßnahmen. Daher ergibt sich insgesamt für den Pelletskessel eine maximale Förderquote von 55 Prozent. Alle anderen Kosten wie auch die Solarthermie-Anlage erstattet der Bund dann mit bis zu maximal 50 Prozent.
Für alle Wärmeerzeuger gibt es Anforderungen an die Effizienz. Das BAFA führt Listen mit förderfähigen Kollektoren, Wärmepumpen und Pelletskessel. Für Pelletskessel, die den Innovationsbonus Biomasse erfüllen, gibt es auch eine spezielle Liste. Um die BEG-Förderung für eine Heizungsmodernisierung zu erhalten, muss die Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximalen Kosten, von denen man die entsprechende Förderquote erhält, betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Solarthermie-Förderung im Neubau nur mit EE-Bonus
Seit diesem Jahr fördert der Bund die Heizung im Neubau nicht mehr. Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauvorhaben, die ein Effizienzhaus mit den Standards KfW55, KfW40 oder KfW40 plus bauen. Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus bei KfW55 17,5 Prozent der Kreditsumme. Beim KfW40-Effizienzhaus sind es 22,5 Prozent. KfW40 plus ist vom EE-Bonus ausgenommen. Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen:
Effizienzhaus-Standard | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss Neubau | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss Neubau mit EE-Bonus
| Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss Sanierung | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss Sanierung mit EE-Bonus und iSFP-Bonus |
Denkmal | - | - | 25 Prozent | 30 Prozent |
100 | - | - | 27,5 Prozent | 37,5 Prozent |
85 | - | - | 30 Prozent | 40 Prozent |
70 | - | - | 35 Prozent | 45 Prozent |
55 | 15 Prozent | 17,5 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
40 | 20 Prozent | 22,5 Prozent | 45 Prozent | 55 Prozent |
40 plus | 25 Prozent | 25 Prozent | - |
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Tabelle: Jens Peter Meyer/ Solarthermie-Jahrbuch
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier und im BAFA-Merkblatt.
Quelle: Quelle: Solarthermie-Jahrbuch / Delia Roscher