Sparer müssen sich zurzeit mit historisch niedrigen Zinsen begnügen. Einen Aufschlag gibt es aber für alle Bausparer, die die staatliche Förderung nutzen. Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2014 gesichert werden.
Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, kann vom Riester-Bausparen profitieren. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene jeweils 300 Euro Kinderzulage. Riester-Bausparer unter 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro extra.
Als Eigenleistung müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Einkommensgrenzen gibt es nicht, aber zusätzlich Steuervorteile. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Wird ein Dauerzulageantrag gestellt, müssen sich Riester-Sparer nicht jedes Jahr aufs Neue um die Förderung kümmern. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, sollte allerdings sofort der Anbieter informiert werden.
Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen ab dem Renteneintritt versteuert werden. In der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit.
Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei unter 25-Jährigen macht der Staat auch hier eine Ausnahme: "Sie können nach sieben Jahren einmalig frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen", versichert LBS-Sprecher Thorsten Berg.
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparkunden automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr, den sie unterschreiben müssen. Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr.
Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.
Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine entsprechende Bescheinigung beigelegt werden, die Bausparkunden automatisch erhalten. Quelle: LBS / bba