Auf einer Sonderkonferenz der Bauminister steht heute unter anderem die Zusammenführung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes auf der Tagesordnung. Das war auf den Berliner Energietagen zu erfahren. Die Integration beider Ansätze ist eine Forderung, die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz verankert ist. Sie soll dazu beitragen, Verfahren zu vereinheitlichen und für die Baubeteiligten besser beherrschbar zu machen.
Im Moment gibt es als Entwurf allerdings keine wirkliche Vereinheitlichung, es wurden lediglich die Paragraphen und Vorschriften aus beiden Papieren in einem zusammengeschrieben. Es wird aber dazu kommen, dass die DIN V 18599 die bisherigen Rechenvorschriften ersetzt und zum Standard der Berechnung bei der Energiebilanz wird. Die Option, durch die Zusammenführung auch an der Systematik etwas zu verändern wird durch die bisherige reine Aneinanderreihung aber vergeben.
Gleichzeitig wird es auf der Konferenz der Bauminister darum gehen, erste Überlegungen zu einer möglichen nächsten Novelle der Energieeinsparverordnung zu beraten. Sie wird derzeit als EnEV 2017 diskutiert, wohl aber noch etwas länger brauchen. Grundlage dafür ist ein Papier, das Professor Bert Oschatz vom ITG Dresden erarbeitet hat. Er hat dazu gemeinsam mit anderen Instituten unterschiedliche Gebäudevarianten, Ausführungen der Gebäudehüllen und Energieerzeuger zugrunde gelegt und abgeschätzt, welche Verschärfungen derzeitiger Richtlinien im Neubau kostenoptimal möglich wären. Das über 260 Seiten starke Papier haben die Minister aber erst am Vorabend ihrer Tagung erhalten, es dürfte also in der Debatte noch keine Rolle gespielt haben. Das Papier ist seit Ende Januar 2016 fertig. Erste Ergebnisse hat Oschatz auf den Berliner Energietagen vorgestellt.
Der Bundesverband Erneuerbarer Energien hat bereits ein Papier erarbeitet, das sich mit der Zusammenlegung von EnEV und Wärmegesetz beschäftigt. Darin fordert der Verband unter anderem, die Nutzungspflicht für Erneuerbare auf den Gebäudebestand auszuweiten. Das ist bislang nur in Baden-Württemberg so. Auch mit Ersatzmaßnahmen dürfe die Nutzungspflicht Erneuerbarer nicht ausgehebelt werden, so der Verband. Außerdem müsse es eine Austauschpflicht für ausnahmslos alle Öl- und Gaskonstantkessel sowie Niedertemperaturkessel geben, die älter als 30 Jahre sind. Auch die bisherigen Ausnahmen für selbst genutzte Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern seien zu streichen, so der Verband.
Widerspruch kam vom Wohnungswirtschaftsverband GdW. Den Niedrigstenergiestandard KfW 55 für Neubauten als wirtschaftlich darzustellen sei "völlig unrealistisch", so der GdW-Chef Axel Gedaschko. "Einzelne Parameter sind hier schlicht unzutreffend. So wird eine Wirtschaftlichkeit durch viel zu hohe Gaspreise einerseits und viel zu lange Amortisationszeiten andererseits herbeigerechnet. Heute wird der KfW 55-Standard noch gefördert, weil er unwirtschaftlich ist, morgen schon soll er eine Neubauanforderung ohne Förderung sein. Das kann nicht funktionieren." von Pia Grund-Ludwig