Verband fordert Verbesserung der Qualität bei den Abläufen

Baukindergeld wird möglicherweise erst ab Mitte 2019 ausgezahlt

Baukindergeld wird wohl erst Mitte 2019 ausgezahlt. © KfW/Klewar

Baukindergeld kann seit 18. September 2018 beantragt werden. Ausbezahlt werde es aber erst Mitte 2019, berichtet der Verband Wohneigentum. Das erforderliche Formularpaket, um den Förderanspruch nachweisen zu können, stehe frühestens März 2019 zur Verfügung. Die KfW bestätigt, dass erst ab März Anträge geprüft werden können. Es werde aber ab März ausbezahlt. Ob das angesichts der zu erwartenden Flut der Anträge klappt wird sich zeigen.

Die Verwaltung und die technischen Voraussetzungen stehen noch nicht, aber Anträge können und müssen jetzt schon gestellt werden."Es fällt schwer, nach so langer Diskussion um das Baukindergeld von einem 'Schnellschuss' zu sprechen", merkt Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, an. "Wenn Politik glaubwürdig sein will, muss die Qualität verbessert werden. Kurz: Mundwerk und Handwerk müssen künftig besser synchronisiert werden."

Die Politik will mit dem Baukindergeld junge Familien und Alleinerziehende beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen. Menschen, die noch wenig Eigenkapital haben, die Familie haben, die ein Mindesteinkommen nicht überschreiten - und die gerade einen Umzug in ihr neugebautes oder saniertes Eigenheim bewältigt haben. Manfred Jost: "Und es müssen offensichtlich Menschen sein, die nicht nur schlichte Online-Formulare ausfüllen können, sondern die mit diversen Antragsfristen oder technischen Identifizierungsmaßnahmen klarkommen und beim zeitlichen Auseinanderklaffen von Antrag, Nachweis, Prüfung und - hoffentlich - Bewilligung nicht den Überblick verlieren. Eine Zumutung."

Baukindergeld kann ausschließlich online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. In der ersten Woche haben schon rund 11.000 Menschen die Chance genutzt. Das ist kein Wunder, hält man sich vor Augen, dass Förderung nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel gewährt wird. Andere KfW-Programme litten angesichts hoher Nachfrage schon wiederholt an Unterfinanzierung und wurden zwischenzeitlich ausgesetzt. Außerdem ist der Zuschuss spätestens drei Monate nach Einzug ins selbstgenutzte Wohneigentum zu stellen. Eigentümer, die in diesem Jahr noch vor dem 18.09.2018, dem Tag, an dem das Förderprogramm "freigeschaltet" wurde, eingezogen sind, müssen den Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen.

Automatisch geht die Bestätigung über den Antragseingang ein, die innerhalb von sieben Tagen mit dem Nachweis der Identität zu beantworten ist. Andernfalls verfällt der Antrag. Voraussetzung ist, dass innerhalb von drei Monaten nachdem der Antrag bestätigt wurde, die Förderberechtigung nachgewiesen wird. Zu diesem Zweck, so heißt es im KfW-Merkblatt "Baukindergeld" Programm-Nummer 424: "Laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft."

Offenbar wird noch an den verwaltungstechnischen Voraussetzungen gearbeitet. Versprochen wird, dass die erforderlichen Dokumente "voraussichtlich ab März 2019" verfügbar sind. Immerhin, jeder kann bis dahin seine Unterlagen vorbereiten, damit es dann aber wirklich schnell geht: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers, Meldebestätigung der im Wohneigentum lebenden Familienmitglieder und ein Grundbuchauszug oder eine Auflassungsvormerkung sind gefragt.

Den weiteren Zeittakt gibt ebenfalls die KfW vor: Alle Anträge, die bis März 2019 gestellt werden, müssen mit Hilfe der - dann wohl online erreichbaren - Dokumente im Zuschussportal bis zum 30.06.2019 vervollständigt werden. Die erste Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und Zugang der entsprechenden Bestätigung. Bereits heute bittet die KfW um Geduld, denn bis Ende März 2019 ist eine Flut von Anträgen zu erwarten. Nach dem anspruchsvollen Einstieg, soll es die weiteren neun Förderjahre ganz einfach sein.

Steht am Anfang der Maßnahme "Baukindergeld" ein "Stop and go", so steht am Ende nur ein "Stop": die letzten Anträge können für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt werden, deren Kaufverträge oder Baugenehmigungen bis 31. Dezember 2020 rechtsgültig abgeschlossen werden. Der Verband Wohneigentum fordert eine Verstetigung des Baukindergeldes über 2020 hinaus. Nur Planbarkeit der Investition stärkt den Effekt der Wohneigentumsbildung: familiengerechtes Wohnen und Altersvorsorge.

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