Anträge sind bei der KfW zu stellen

Baukindergeld kommt ab 18. September

Familien sollen mit dem Baukindergeld unterstützt werden. © Iwaru

Familien und Alleinerziehende können Zuschüsse zur Bildung von Wohneigentum erhalten. Ab dem 18. September 2018 besteht die Möglichkeit, das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online zu beantragen.

Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. Über das KfW-Zuschussportal bieten wir eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds."

Die Baukindergeld-Förderung umfasst die finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Die Zuschusshöhe beträgt 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über zehn Jahre. Bei einem Kind sind das insgesamt 12.000 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind . Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt. Es wird nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt. Das Baukindergeld ist unter anderem mit den KfW-Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar. Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen. Quelle: KfW / pgl

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