Anträge müssen bis Ende Dezember bei der KfW sein

Erste Frist für Baukindergeld läuft ab

Baukindergeld begünstigt Einkommensstarke. © Interhyp

Die erste Frist für das Baukindergeld läuft Ende Dezember ab. Bauherren, die vor dem 18. September 2018 eingezogen sind, müssen den Antrag bis zum 31. Dezember 2018 stellen. Für alle anderen gilt eine Frist von drei Monaten nach Einzug.

Baukindergeld ist ein Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt 1.200 Euro je Kind bis 18 Jahre und pro Jahr. Der Zuschuss wird zehn Jahre lang ausgezahlt. Geld gibt es beim Bau oder Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung in Deutschland zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020. Bei Neubauten gilt das Datum der Baugenehmigung. Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr, pro Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro.

Das Baukindergeld ist umstritten. Wirtschaftsexperten warnen vor Mitnahmeeffekten und einem Weiterdrehen der Preisspirale. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisiert, dass auch Bauherren aus der Gruppe der einkommensstärksten zehn Prozent aller Haushalte förderberechtigt sind. Die Experten kritisieren außerdem die zeitliche Begrenzung. Die erhöhe den Druck in einer Zeit steigender Preise. Sie raten eher zu einer Stärkung des Eigenkapitals. pgl

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