Mit dem Ratgeber Gutachter hilft bei Mängeln hat der Verband Privater Bauherren (VPB) ein Hilfsmittel für Bauherren in Not veröffentlicht. Denn diese wissen oft nicht, wie sie im Fall von Mängeln ihre Rechte wahrnehmen können. Sind beispielsweise noch vor dem Einzug erste Mängel im Haus zu sehen wie Flecken oder Risse, muss der Bauunternehmer des entsprechenden Bauabschnitts umgehend für den Schaden aufkommen. Viele sind sich allerdings dessen nicht bewusst, dass dieser Anspruch fünf Jahre lang Gültigkeit hat, solange gilt nämlich die sogenannte Gewährleistungsfrist.
Im dem Fall, dass der Bauunternehmer sich weigert, für den entstandenen Schaden aufzukommen oder den Mangel schlichtweg nicht anerkennt, besteht die Möglichkeit, sich unabhängige Gutachter von außen zu Rate zu ziehen. Auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen, ist das Ziel des VPB-Ratgebers. Er weist vor allem auf unabhängige Berater hin, denn häufig schicken die Bauunternehmen eigene Gutachter ins Haus, die dann oft zu Gunsten des Bauunternehmens nur geringe oder gar keine Schäden feststellen. Der Ratgeber enthält auch Ratschläge zur richtigen Anzeige der Mängel sowie eine kleine Einführung in juristische Fachbegriffe. Paul-Jasper Dittrich/sth