Mit dem neuen Gesetz führt der Bund bereits bestehende Vorgaben wie das der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) zusammen. Reaktionen erfolgten wie vermutet unterschiedlich. Dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden, freute den GIH. „Zuallererst sind wir erleichtert, dass der viele Jahre währende Gesetzgebungsprozess ein Ende gefunden hat und der bisherige Wust an Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich in einem Gesetz zusammengeführt wurde“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Weniger gelungen sie es, dass viele von seinem Verband vorgebrachten Argumente, die zum größten Teil auch vom Bundesrat geteilt wurden, kein Gehör fanden. Aus seiner Sicht sei so ein Gesetz entstanden, mit dem sich die angestrebten klimapolitischen Ziele wohl nicht erreichen lassen. Er könne nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben genüge. Eine verpasste Gelegenheit empfindet der GIH bei den Energieausweisen. Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind.
Entbürokratisierung reicht nicht
Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau sind die Vorgaben des neuen Gesetzes zu wenig ambitioniert. Das Gebäudeenergiegesetz führt die bisher uneinheitlichen Vorgaben für die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen. „Die Chance zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und zur Berücksichtigung von klimapolitischen Notwendigkeiten wird leider nicht genutzt“, kritisiert Frank Hettler. Mit dem GEG ändere sich für Gebäudeeigentümer fast nichts. Das sei ein Problem, denn die klimapolitischen Ziele von Bund und EU, wie auch das Pariser Klimaabkommen der UN, können so nicht erreicht werden: „Die von der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 definierten Ziele für den Gebäudesektor werden mit den gesetzlichen Vorgaben verfehlt, wenn sich Sanierungswillige daran orientieren“, sagt Hettler.
Stärkere Förderung für die Zukunft
Die Initiative fordert daher, sich nicht nur an GEG-Vorhaben zu halten, sondern Neubau und Sanierung anzupacken. Fördermöglichkeiten liefere die KfW. Kompensieren soll sie die entstehenden Mehrkosten bei Maßnahmen in der Gebäudehülle. Für den Heizungsaustausch vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanzielle Förderungen, wenn erneuerbare Energie verwendet wird und Standards übertroffen werden.
Stärkere Förderung neuer Technologie
Gerade im Bereich Erdgas hat sich der Bundestag zu einem zielsicheren Schritt begeistern lassen. „Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung Technologieoffenheit gemacht und sich zu wirksamem Klimaschutz im Gebäude bekannt. Denn eines wird deutlich: Die nennenswerte Einsparung von CO2-Emissionen ist endlich in den Fokus gerückt“, sagt Timm Kehler vom Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas. Besonders erfreulich sei die Anerkennung grüner Gase. „So wird zum Beispiel Biomethan, also Biogas aus dem Gasnetz, nicht mehr nur in der KWK-Anlage, sondern auch in der Brennwerttherme als Erfüllungsoption berücksichtigt“ sagt Kehler. Darüber hinaus hätte die Bundesregierung auch bei der Innovationsklausel Weitblick bewiesen und gezeigt dass Energiewende gelingen kann. Mit der Innovationsklausel wäre auch der Weg für synthetisches Erdgas frei gemacht, das mithilfe von erneuerbarem Strom erzeugt wird und nachhaltig zur Emissionsreduktion im Gebäudebereich beiträgt.
Kostenbewusstes Bauen und Klimaschutz kombinieren
Wichtig war auch weniger Bürokratie. So wollte die Regierung zeigen, dass sich kostenbewusstes Bauen und Klimaschutz nicht ausschließen. Mit nachhaltiger Haustechnik und Nutzung nachhaltiger Technik gibt es noch Potenzial, welches mit den Vorgaben kombiniert werden soll. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) äußerte sich dazu. „Eine wichtige Wegmarke zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist erreicht. Das GEG und der von der Koalition verabschiedete Änderungsantrag greifen viele Vorschläge des ZIA auf“, sagte Maria Hill, Vorsitzende des Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. Dazu gehöre der Quartiersansatz, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, die Aufnahme der Definition von Umweltwärme und deren Gleichstellung mit erneuerbaren Energien, die Berücksichtigung synthetisch erzeugter Energieträger und die Grundlage für eine Abschaffung eines PV-Deckels. „Allerdings bietet die Ausweitung der Möglichkeiten zur gebäudenahen Erzeugung von erneuerbarer Energie aus Photovoltaik noch weiteren Spielraum“ sagt Hill. Dass ein GEG zu kontroversen Debatten führt ist logisch. Ein wichtiger Beitrag ist es aber zweifelsohne. Wolfram Hülscher