Neue Förderrichtlinien werden konkretisiert

Bafa listet förderfähige Anlagen auf

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat vier Listen mit Anlagen veröffentlicht, die im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert werden können.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat vier Listen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, welche haustechnischen Anlagen nach den neuen Richtlinien für die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien nach dem Marktanreizprogramm gefördert werden. Die konkreten Richtlinien hatte das Amt bereits im Juli 2010 direkt nach Aufhebung der Haushaltssperre für die MAP-Mittel vorgelegt. Dabei wurden einige Produkte komplett aus der Förderung genommen.

Die neuen Bafa-Listen sollen es Interessenten erleichtern, sich einen Überblick über förderfähige Anlagen zu verschaffen. Sie enthalten förderfähige Kollektoren und Solaranlagen, automatisch beschickte Biomasseanlagen, Umwälzpumpen mit Energielabel A und EC-Solarpumpen sowie Wärmepumpen mit Prüfzertifikat des COP-Wertes.

Auf der Seite des Bafa sind auch Anträge zur Förderung der einzelnen Energieträger zu finden. Sie stehen auf der entsprechenden Homepage im rechten Seitenbereich als PDF-Dateien zum Download bereit.

Das Online-Magazin EnBauSa.de bietet Sanierungswilligen außerdem in Kooperation mit dem Dienstleister Quotatis die Möglichkeit, kostenlose Angebote für Solarthermie, Wärmepumpen oder Holzheizungen einzuholen. 117bba

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