Die Begründung der Dena: Man habe die Services erweitert, der Bearbeitungs- und Prüfungsaufwand solle künftig kostendeckend gestaltet werden.
Jetzt gibt es modulare Beiträge, die den Aufwand abbilden sollen. Themenverwandte Eintragungskategorien sind in Modulen zusammengefasst: Modul 1 für Wohngebäude umfasst Energieberatung für Wohngebäude (BAFA), Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW). Zu Modul 2 für Nichtwohngebäude gehören Energieberatung im Mittelstand (BAFA), Energieberatung für Kommunen (BAFA) und Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (KfW).
Wer sich in Kategorien aus beiden Modulen in die Liste eintragen lässt, wird in beiden Suchen der Expertenliste eingetragen und kann sowohl von Privaten als auch von Unternehmen und Kommunen gefunden werden.
Neu sind die Trennung in Eintragungsbeitrag und Jahresbeitrag pro Modul.
Die einmalige Eintragung in die Liste kostet pro Modul 100 Euro. Eine Eintragung über Gebäudereferenzen kostet in der neuen Beitragsstruktur einmalig 200 Euro. Die Prüfung von Referenzen ist für die Dena zeitaufwändiger als die Prüfung von Weiterbildungszeugnissen. Die Kosten für diesen erhöhten Prüfaufwand sollen nicht von allen getragen werden. Sie sollen stattdessen stärker auf diejenigen entfallen, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen und damit im Regelfall auch die Kosten für eine Weiterbildung sparen können.
Der Sockelbetrag für die Eintragung liegt bei 70 Euro. Pro Modul fallen zusätzlich 50 Euro im Jahr an. Nebenadressen kosten zukünftig 10 Euro im Jahr.
Wer nur für ein Modul eintragen ist, zahlt 70 Euro Sockelbeitrag und 50 Euro für ein Modul, insgesamt also 120 Euro. Bei zwei Modulen sind es 170 Euro.
Für den Energieberaterverband GIH ist "der Mehrwert derzeit nicht erkennbar", so der Vorsitzende Jürgen Lepppig. Wichtig sei dem GIH insbesondere, dass die Plattform für Energieexperten nicht aufgeweicht werde. Das Bundeswirtschaftsministerium plant, dass Handwerksmeister, die keine Energieberaterprüfung nach EnEV § 21 gemacht haben zukünftig KfW-Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk unterzeichnen dürfen. Dies lehnt der GIH ab. von Pia Grund-Ludwig